Ein Antrag auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit kann bei folgenden Stellen gestellt werden:
Bei
- Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung (Versicherungsamt oder Rentenversicherungsstelle),
- einer Auskunfts- und Beratungsstelle der
Deutschen Rentenversicherung,
- einem "Versichertenältesten" oder einem "Versichertenberater" der Deutschen Rentenversicherung. Die Anschriften erfahren Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger und bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
- Selbstverständlich können Sie den Antrag auch direkt bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, z. B. bei der
Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48147 Münster.
Auf die Bearbeitungsdauer hat es keinen Einfluss, bei welcher der genannten Stellen der Antrag eingereicht worden ist. Allerdings ist es richtig, dass der Antrag noch an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet werden muss, sofern er nicht direkt bei diesem gestellt worden ist, so dass ggf. zusätzliche Zeiten für den Postweg anfallen.