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Experten-Antwort

Wo gibt es Erklärung zum Gutachten der DRV

von Grashüpfer28.10.2011 | 18:53
3368 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Wo kann man sich ein Gutachten erklären lassen, welches durch einen Gutachter der DRV erstellt wurde? Die Hausärztin, an der das Gutachten von der DRV geschickt wurde, konnte es uns nicht erklären, da es ihr auch nicht verständlich war. von den Mitarbeitern des SovD. konnte es uns auch nicht plausibel erklärt werden. Es geht um folgenden Sachverhalt: Auf Blatt 7 des Gutachtens wird durch den Gutachter bei Arbeitshaltung "im Stehen, im Gehen und im Sitzen" jeweils "zeitweise" angekreuzt. Zu Arbeitshaltung wurde unter Punkt 3 "nicht überwiegend in Zwangshaltung" geschrieben. Nun haben wir hier im Forum erfahren, daß "zeitweise" jeweils 10 % der Arbeitszeit bedeutet. Das würde insgesamt 30 % der Arbeitszeit bedeuten. In welcher Arbeitshaltung soll die übrige Zeit gearbeitet werden? Welche Arbeitsplätze würden hier in Frage kommen, b.z.w. gibt es solche Arbeitsplätze und wenn ja wo und in welchen Berufen? Als zeitlicher Umfang, in dem eine Tätigkeit entsprechend dem positiven und negativen Lestungsbild ausgeübt werden kann, wurde mit 6 Stunden und mehr angegeben. Wir wären dankbar für einen Hinweis, wo man sich ein Gutachten der DRV für Laien plausibel erklären lassen kann. mfg. Die Grashüpfer (eine unwissende und ahnungslose Familie)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Grashüpfer,

die von Ihnen angesprochenen Punkte im Gutachten zum Leistungsvermögen werden von dem Sozialmediziner der deutschen Rentenversicherung geprüft.

Im Rahmen des Klageverfahrens werden die aus Ihrer Sicht vorhandenen Unstimmigkeiten geklärt. Eine weitere Stellungnahme ist in diesem Einzelfall leider nicht möglich.

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13 Antworten

Sonnenanbeterinam 28.10.2011 | 19:49
Gutachten sind häufig unerklärlich. Aber wenn jemand nachfragt, wird der Widerspruch zwischen 30 % und 6 Stunden plus rasch ausgeräumt und bei "im Sitzen" auf "überwiegend" korrigiert.
Krämersam 29.10.2011 | 17:06
Das ist ein Fehler im Gutachten und zwar ein meiner Meinung nach schwerwiegender um so ein Gutachten in der Gesamtheit anfechten zu können. Wenn 2 x Zeitweise angekreuzt wird muss 1 x dann Überwiegend oder Ständig angekreuzt werden. 3 x zeitweise anzukreuzen ist schlicht und einfach ein Ausfüllfehler und ein Lapsus des Arztes ! Hier die sozial-medizinischen Begrifflichkleiten dazu : " Ständig: Der Begriff „ständig“ findet im Rahmen der sozialmedizinischen Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben Anwendung bei der Einschätzung des zumutbaren zeitlichen Umfanges einer Körperhaltung (Gehen, Stehen, Sitzen). Er umfasst einen Zeitumfang von mehr als 90 % der Arbeitszeit. Überwiegend : Der Begriff „überwiegend“ findet im Rahmen der sozialmedizinischen Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben Anwendung bei der Einschätzung des zumutbaren zeitlichen Umfanges einer Körperhaltung (Gehen, Stehen, Sitzen). Er umfasst einen Zeitumfang von 51 % bis 90 % der Arbeitszeit Zeitweise: Der Begriff „zeitweise“ findet im Rahmen der sozialmedizinischen Beurteilung des Leistungsvermögens im Erwerbsleben Anwendung bei der Einschätzung des zumutbaren zeitlichen Umfanges einer Körperhaltung (Gehen, Stehen, Sitzen). Er umfasst einen Zeitumfang von bis zu 10 % der Arbeitszeit. Wird in einem Gutachten „zeitweise“ angegeben, m u s s zumindest eine andere Körperhaltung mit „überwiegend“ oder „ ständig“ bewertet werden, wenn ein Leistungsvermögen von mehr als 3 Stunden täglich besteht." http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo…
Grashüpferam 29.10.2011 | 17:53
Warum kann hier aus der Ferne auf Anhieb festgestellt werden, daß hier das 3 x zeitweise angekreuzte ein Fehler des Arztes ist und nicht die 6 Stunden und mehr, zumal unter Punkt 3 zusätzlich ausdrücklich geschrieben wurde "nicht überwiegend in Zwangshaltung"??? Es durfte schon vor der letzten Bandscheiben-OP in keiner Arbeitshaltung "überwiegend" gearbeitet werden.
Krämersam 29.10.2011 | 20:21
Zitat von Grashüpfer anzeigenausblenden
Ich habe doch geschrieben, das es sich bei dem falschen Kreuzchen ( und das ist 1 x nun defnitiv falsch gesetzt - warum auch immer ) um einen schwerwiegenden Fehler handelt und das so ein Gutachten alleine damit rechtlich angreifbar ist. Wenn Sie das nicht tun ist das ihre Sache. So etwas lässt man doch - im eigenen Intresse - nicht einfach auf sich beruhen ! Machen Sie mal was - werden SIE aktiv !! Und ob das Setzen im Grunde eines einzigen falschen Kreuzchens gleich die gesamte Einschätzung zu ihrer Erwerbsfähigkeit in Frage stellt, wage ich mal zu bezweifeln. Dazu gehört ja nun mehr als nur dies eine wohl versehentlich falsch gesetzte Kreuzchen. Die Arbeitshaltung ist doch nun nicht 100% entscheidend für eine EM-Rente. Und den Vermerk " nicht andauernd in Zwnagshaltung " hat auch fast jeder im Gutachten - ich auch . Hängen Sie sich doch nicht an solchen " Peanuts " in dem Gutachten auf. Sie müssen andere - viel wichtigere - med. Fehler ,Unstimmigkeiten und Versäumnisse etc. herausarbeiten. Natürlich KANN man anhand dieses einen offensichlichen Fehlers wegen dem falschen Kreuzchen dann auch vermuten , das im Gutachten noch anderes im Argen liegt. Aber auch das ist dann ihr Part dies detailiert heraus zu arbeiten und in einem Widerspruch an die RV zu verfassen. Gehen Sie gegen das Gutachten bzw. dem darauf folgenden Bescheid dann vor und Sie werden sehen ob und gegebf. was dann dabei herauskommt. Viel Erfolg.
Grashüpferam 29.10.2011 | 18:01
Auf gleichem blatt 7 wurde unter "Letzte berufliche Tätigkeit" eine falsche Bezeichnung der Tätigkeit angegeben und mit 6 Stunden und mehr beurteilt.
Grashüpferam 30.10.2011 | 12:34
Hallo Krämers, vielen Dank für die Ratschläge Die Klage läuft bereits seit einiger Zeit über den SovD. Laut Mitteilung der DRV wurde der Fall in "tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht überprüft". Somit ist davon auszugehen, daß das zugrunde liegende Gutachten der DRV seine Richtigkeit hat und Fehler nicht auf einen Tippfehler des Gutachters beruhen. Auskunft über die ausgeübte Tätigkeit wurde lt. DRV vom Drittletzten Arbeitgeber eingeholt. Da stellt sich die Frage wie die falsche Bezeichnung der letzten Tätigkeit im Gutachten zustande kommt.
Krämersam 30.10.2011 | 14:41
Wenn die DRV das so sieht , dann ist es - aus deren Sicht - eben so. Letztlich läuft ihre Klage vor dem Sozailgericht und der Richter wiord ein Urteilö dazu fällen. Mehr als dies abzuwarten bleibt ihnen nicht.
Grashüpferam 01.11.2011 | 10:58
Dann ist also davon auszugehen, daß bei der DRV nur ein Sozialmediziner seine eigene Arbeit überprüfen kann. Das Gutachten ist in 5 Punkten falsch, in 5 Punkten zweifekhaft und in 11 Punkten unvollständig. Diese Tatsache zeugt nicht von eine solide Arbeitsweise des Gutachters der DRV. Es ist einfach nur eklig, sich vor so einen Aufschneider mit Doktortitel ausziehen und berühren lassen zu müssen.
Grashüpferam 02.11.2011 | 10:58
Sie sollten ein bisschen die Bälle fachhalten. Das täte ihnen ganz gut.
Warum??? Etwa weil hier keiner der User und Experten die Frage beantworten wollen oder können, wo man plausible Erklärungen zum erklärungsbedürftigen Gutachten erhalten kann??? Oder etwa weil die DRV nicht fähig b.z.w. bereit ist, ihre falschen Darstellungen zu korrigieren oder weil hier über ein selsames Vorgehen der DRV berichtet wird??? Fakt ist, daß nach über einem Jahr kein Arbeitsplatz gefunden wurde, der dem Gutachten entspricht und auch kein Arbeitsplatz dem Gutachten entsprechend von der DRV nachgewiesen wurde.
Bäram 02.11.2011 | 12:46
Zitat von Grashüpfer anzeigenausblenden
Warum??? Etwa weil hier keiner der User und Experten die Frage beantworten wollen oder können, wo man plausible Erklärungen zum erklärungsbedürftigen Gutachten erhalten kann??? Oder etwa weil die DRV nicht fähig b.z.w. bereit ist, ihre falschen Darstellungen zu korrigieren oder weil hier über ein selsames Vorgehen der DRV berichtet wird??? Fakt ist, daß nach über einem Jahr kein Arbeitsplatz gefunden wurde, der dem Gutachten entspricht und auch kein Arbeitsplatz dem Gutachten entsprechend von der DRV nachgewiesen wurde.
Der Großteil der Mitleser hier im Forum sind sicherlich ohne ärtzliche Ausbildung. Auch die Experten, die dieses Forum betreuen sind ebenfalls keine ärztlichen Sachverständige, die die Richtigkeit eines ärztlichen Gutachtens beurteilen können. Widersprüche kann man sicherlich erkennen, dass hat der USER Krämers ja eindeutig festgestellt. Die Frage, die sich ein Mitlesender stellt, ist was möchten Sie erreichen ? Sie sind schon beim Sozialgericht und haben als "Experten" einen Sozialverband mit einbezogen, der Ihnen zur Seite steht und sicherlich erläutert hat, dass durch die Widersprüche im Gutachten etwas zu erreichen ist. Aber -das wollte Ihnen wohl Krämers auch schon mitteilen- ob tatsächlich Ihre Krankheit soweit ausreichend ist, dass Sie nur unter 6 Stunden am Tag erwerbsfähig sind, kann keiner Beurteilen, der Sie nicht untersucht hat oder zumindest als Arzt Ihre medizinischen Unterlagen studiert hat. Sie geben hier nur Fragmente eines Ihrer Sicht nach falschen Gutachtens preis. Damit man sich ein Bild machen kann, wäre die Veröffentlichung des kompletten Gutachtens notwendig. DAS kann sicherlich nicht von Ihnen gewollt sein. Bleibt also nur festzustellen, dass Ihnen daran gelegen war, die DRV an den Pranger zu stellen. Oder haben Sie sich etwa schon einmal an den Arzt der DRV gewandt und um Erläuterung des Gutachtens gewesen. Dies wäre meiner Meinung nach der erste richtige Schritt.
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