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Experten-Antwort

Wo ist mein Foren-Beitrag abgeblieben?

von Dr. Göbel31.01.2015 | 14:51
1870 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag alle zusammen. letzte Woch habe ich einen wichtigen Beitrag mit der Frage des Schadenersatzes bei Ansteckung mit Diarrhoe in einer Auskunftsstelle in dieses Forum eingebracht. Die Frage war, ob die DRV bzw. wer mir ggf. die durch die Krankheitstage (bin Selbständig) in dem entsprechenden Monat verminderten Rentenbeiträge ersetzt. Leider waren die Antworten nicht übermässig hilfreich und ich hatte die guten Experten um Rat für nächsten Werktag gebeten. Leider habe ich einen solchen nicht erhalten; aber statt dessen war plötzlich der Beitrag weg. Was ist da bloß passiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe hierzu den Beitrag vom 28.01.2015 hier in diesem Forum:

https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_pi1[controller]=Topic&tx_typo3forum_pi1[topic]=27820

und im Auszug nochmals die Antwort des Experten:

Unter dem nachfolgenden Link finden Sie den entsprechenden Ermittlungsbogen, R870,den Sie bitte möglichst ausfüllen sollten:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/R0870.pdf?__blob=publicationFile&v=10

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11 Antworten

GroKoam 31.01.2015 | 14:55
Das Klopapier war alle.
Trolljägeram 31.01.2015 | 15:33
Es ist wieder Wochenende und die Gelangweilten hauen in die Tasten. Übrigens,der alte Beitrag ist dort gelandet wo er hingehört,im Nirvana.
Herbieam 31.01.2015 | 15:12
Das ist mir auch schon einmal passiert. Wenn man versucht, den Beitrag erweitern, wird die Erweiterung nicht gespeichert, sondern der ganze Beitrag entfernt.
KSCam 31.01.2015 | 16:07
Die Redaktion hat das Recht "offensichtlich nicht ernst gemeinte" überflüssige Beiträge zu löschen. Und Ihrer gehörte eindeutig dazu und wurde m.E. völlig zu Recht gelöscht. Wenn Sie es wirklich ernst meinen und beweisen können, dass Sie angesteckt wurden, dann verklagen Sie einfach die entsprechende Stelle. Das braucht man doch nicht hier breittreten.
Dr. Göbelam 31.01.2015 | 16:51
Ja also nun, das ist doch allerhand! Hier geht es nicht um die Frage der Ansteckung, sondern um die durch die so erworbene Erkrankung geringer gewordenen Rentenbeiträge - also die Frage eines evtl. Beitragsregresses! Und "nicht ernstgemeint", dagegen verwahre ich mich! Das mag für andere gelten, aber ganz gewiss nicht für mich!
Captn. Protonam 31.01.2015 | 16:55
Es wird Zeit, daß bei den Minijobbern-Rentnern endlich die 450 Euro-Grenze fällt, damit dieses Forum mehr entlastet wird.
KSCam 31.01.2015 | 17:05
Na wenn Sie sich geschädigt fühlen, fordern Sie den Schadensersatz schriftlich bei der schädigenden DRV an, legen gegen die zu erwartende Ablehnung Widerspruch ein und dann können Sie sich durchs Sozialgerichtsverfahren klagen. In 10 Jahren können Sie dann über Ihren Erfolg berichten, wenn Ihnen der Bundesgerichtshof oder das Bundesverfassungsgericht Recht gegeben hat. Viel Spaß
Gackiam 31.01.2015 | 17:11
Ja, und zwar von solchen Klassenkaspern, wie Du einer bist.
???am 31.01.2015 | 21:53
Die Apotheken-Umschau hilft Ihnen bestimmt weiter: www.apotheken-umschau.de/Durchfall
Dr. Psychoam 01.02.2015 | 14:50
Wenn Sie sich in einem Linienbus mit Grippe infizieren, verlangen Sie dann vom Busunternehmen ebenfalls Schdenersatz? Wie wollen Sie denn überhaupt beweisen, dass Sie sich in einer DRV-Auskunftsstelle angesteckt haben und nicht woanders? Hoffentlich haben Sie sich nicht irgendwo mit BSE infiziert.
ffffffffuam 01.02.2015 | 16:22
Stellen Sie Strafanzeige und warten ab, was passiert. Ihr Problem ist keine rentenrechtliche - sondern ein zivilrechtliche Frage (Stichwort: Regress)..
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