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Experten-Antwort

Wochenarbeitszeit bei voller EM-Rente

von N. Andresen04.07.2018 | 01:24
438 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zur wöchentlichen Arbeitszeit bei voller EM-Rente. Wie dürfen sich die 15 Stunden pro Woche zusammensetzen. In den letzten Jahren habe ich 3 x 3 Stunden je Woche eine sehr leichte Tätigkeit auf Minijob-Basis ausgeübt. Der Wunsch meines Chefs, deutlich mehr Stunden zu arbeiten, führte zur Beendigung dieser Tätigkeit. Nun habe ich ein Angebot für ein Minijob vermittelt bekommen, bei dem ich ca. 9 bis maximal 12 Stunden pro Woche, diese aber an zwei Tagen (Mo und Do) je Woche arbeiten kann. Es handelt sich um Botenfahrten mit einer täglich langen Mittagspause (ca. zwei bis zweieinhalb Stunden). Ich würde diese Tätigkeit gern ausprobieren, weiß aber nicht, ob ich das darf, weil an den beiden Arbeitstagen in der Summe ja 3 Stunden deutlich überschritten werden. Für eine Experten-Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen N. Andresen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo N. Andresen,

wie Ihnen Fastrentner bereits erläutert hat, liegt bei Ihnen aufgrund der vollen Erwerbsminderung ein Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von unter 3 Stunden täglich vor. Eine pauschale Auskunft, ob eine Tätigkeit in dem von Ihnen geplanten Umfang unschädlich für den Rentenanspruch ist, kann Ihnen hier im Forum nicht gegeben werden, da es sich gerade beim Thema Erwerbsminderung stets um eine individuelle medizinische Beurteilung handelt.

Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung, um Ihr Anliegen zu klären.

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3 Antworten

Fastrentneram 04.07.2018 | 07:47
Zunächst mal, dieses Thema wurde hier schon hundertfach erläutert. Nutzen Sie die Suchfunktion. Nur so viel. Grundsätzlich liegt Ihre Erwerbsfähigkeit bei unter 3 Stunden täglich. Sollten Sie mehr arbeiten, sind Sie verpflichtet dies Ihrem Rententräger mitzuteilen. Dieser entscheidet dann, ob dies Auswirkungen auf Ihre volle EM-Rente hat. Tun Sie dies nicht, ist es allein Ihr Risiko. Vielleicht erfährt es der Rententräger, vielleicht auch nicht. Was passiert dann? Sie müssen dann mit dieser Ungewissheit klarkommen. Daher Vorsicht!
Fortitude oneam 04.07.2018 | 08:14
Hallo Andresen, was erwarten Sie von der Expertenantwort? Sie wissen doch selbst, dass Ihre Leistungsfähigkeit unter 3 Stunden liegt. Probieren Sie es doch einfach mal aus, ob Sie es schaffen. Und dann müssen Sie Ihre Pflichten nachkommen und der DRV dies mitteilen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Marcoam 04.07.2018 | 16:44
Auch 3 h sind zu viel, denn Sie sind UNTER 3h Arbeitsfähig pro Tag. Bei 3 - 6 währen Sie teilerwerbsgemindert. Sein Glück sollte man nicht strapazieren.
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