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Experten-Antwort

Wöchentliche Arbeitszeit und volle EU-Rente

von Sunny18.05.2011 | 11:00
4624 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner ersten Frage. Gern möchte ich noch folgendes fragen: Zu Beginn meiner EU-Rente und viele Jahre danach sprach man bei Erhalt einer EU-Rente von einer wöchentlichen erlaubten Arbeitszeit von 14,9 h. Ist dies noch so? Beste Grüße Sunny

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sunny,

die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden bei den Minijobs wurde zum 01.04.2003 ersatzlos gestrichen. Demzufolge ist seitdem lediglich die Höhe des monatlichen Entgeltes entscheidend.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

der Rentenversicherungsträger muss seit dem 01.04.2003 lediglich die Höhe des Arbeitsentgeltes prüfen. Selbst wenn der Rentenempfänger den Hinzuverdienst von 400 EUR in wenigen Stunden erzielt, wäre dies zunächt nicht zu beanstanden. Allerdings werden grundsätzlich nur noch Renten auf Zeit gezahlt, so dass bei Verbesserung des Gesundheitszustandes ggf. eine Verlängerung der Zeitrente abgelehnt wird. Auch bei Erwerbsminderungsrenten, die auf Dauer gewährt wurden, wird in bestimmten Abständen geprüft, ob eine Besserung des Gesundheitszustandes vorliegt. In diesen Fällen wird natürlich auch nach Beschäftigungen und deren zeitlichem Umfang gefragt, so dass dann ggf. auch diese Rente entzogen werden kann.

Aber es ist doch sehr unwahrscheinlich, dass ein Erwerbsminderungsrentner, der nicht mehr gesund ist, eine Beschäftigung von 40 Stunden pro Woche durchführen kann.

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2 Antworten

Maxam 18.05.2011 | 14:19
Hallo Experte! Das würde also heißen man kann eine Wochen zu z.b. 40 h arbeiten und bereits die 400 Euro erreichen? Das würde doch einer vollen Erwerbsminderung widersprechen in der 3 h pro Tag festgelegt sind! Außerdem stellt sich die Frage zumal die Rente ja regelmäßig überprüft wird ob die Rente dann nicht wieder entzogen bzw. erneut überprüft wird sofern Sie eben unbefristet ist! Das hat doch in sich einen Widerspruch! MfG Max
Maxam 18.05.2011 | 16:09
Hallo Experte! Vielen Dank für Ihre Auskunft! Sämtliche Zweifel an mein Verständnis sind somit ausgeräumt! MfG Max
Deutsche Rentenversicherung
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