Sie sollten sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und formlos einen Antrag auf die sogenannte "Arbeitsmarktrente" stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann Ihren Anspruch überprüfen.
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Sie sollten sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger wenden und formlos einen Antrag auf die sogenannte "Arbeitsmarktrente" stellen. Der Rentenversicherungsträger wird dann Ihren Anspruch überprüfen.
Ein an den Rentenversicherungsträger gestellter Antrag (hier: Antrag auf die sogenannte Arbeitsmarktrente) ist für den Versicherten vom Rentenversicherungsträger stets so auszulegen, dass für den Versicherten das "günstigste Ergebnis" erzielt wird. Der Rentenversicherungsträger wird die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen prüfen und bescheiden.
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