Hallo Ulrike!
Eine Finanzierung des bereits bebauten Grundstücks mit Riesterförderung ist nicht möglich. Eine Förderung ist nur möglich, solange die Herstellung des Wohneigentums noch nicht abgeschlossen ist.
Hergestellt ist eine Wohnung, wenn sie bewohnbar ist, d.h. wenn die wesentlichen Baumaßnahmen durchgeführt worden sind (Versorgungsanschlüsse und Entsorgungsanschlüsse, Türen und Fenster, Heizung, Sanitäreinrichtungen und Kochgelegenheit).
Die Förderung des Grundstücks durch Riester wäre nur möglich gewesen, wenn die Kosten für das Grundstück zusammen mit den Herstellungskosten für die Wohnimmobilie anfallen, was in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht zutrifft.
Allerdings ist zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags die Entnahme von Kapital zur Entschuldung einer selbst genutzten Wohnimmobilie möglich.