Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo mars,
die Antwort von "Fastrentner" ist korrekt.
Das EU-Recht hat Regelungen für alle Mitgliedstaaten untereinander. Sofern die Altersrente in absehbarer Zeit (weniger als 10 Jahre) beginnen kann, sollte man den Datenaustausch zwischen den Rentenversicherungsträgern der Nachbarländer anstoßen. Sie gehen zur Ihrer RV in den Niederlanden und teilen denen mit, dass Sie in Deutschland gearbeitet haben...
Das Thema ist sehr weitläufig, daher eine Quelle für weitere Info:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/03_broschueren_und_mehr/broschueren/broschueren_ausland_%20europaeische_vereinbarungen_node.html
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