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Wohnförderkonto Tilgung keine Altersvorsorgebeiträge?

von Karsten K.18.03.2017 | 12:25
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, sie schreiben in den FAQ zum Thema WFK vor der Rente auflösen u.a.: „Soweit Vertragsbedingungen nicht entgegenstehen, kann der Zulageberechtigte das Wohnförderkonto durch entsprechend benannte Einzahlungen – zum Beispiel Sondertilgungen jederzeit mindern. Es handelt sich bei diesen Einzahlungen jedoch nicht um Altersvorsorgebeiträge. Sie können somit nicht steuerlich gefördert werden." Diese Formulierung nutzen nun die Anbieter, um zu erklären, dass Sie ja nur verpflichtet sind Altersvorsorgebeiträge anzunehmen und lehnen daher Minderungsbeiträge ab. Ich stelle mir daher die Frage, ob das so tatsächlich von Ihnen beabsichtigt oder, ob nicht vielmehr gemeint war: "Es handelt sich bei diesen Einzahlungen jedoch um Altersvorsorgebeiträge, die nicht steuerlich gefördert werden." Das ist ja auch klar, sonst würde ich ja zweimal Steuern sparen (einmal beim normalen Riestern, dann nochmal bei der Auflösung des WFK, dessen virtueller Betrag ja bereits steuerlich gefördert wurde). Aber Ihre Aussage, dass es keine Altersvorsorgebeiträge ist m.E. nicht ganz richtig, denn es sind sehr wohl Beiträge, die ja dem Altersvorsorgevermögen zugeführt werden; das Altersvorsorgevermögen wird doch genau um den WFK-Minderungsbetrag erhöht. Es wäre daher schön, wenn Sie die Formulierung daher so anpassen könnten, wie es wirklich gemeint war, damit die Anbieter hier nicht völlig vogelfrei entscheiden können. Viele Grüße Karsten P.S. Neben dem Hauptargument, dass man ja keine Beiträge annehmen muss, die keine Altersvorsorgebeiträge sind, kommt noch als weiteres: Wir können das IT-technisch nicht abbilden. Da frage ich mich natürlich als Verbraucher, ob das nun zu meinem Problem gemacht werden soll.

3 Antworten

W. Lorenzam 20.03.2017 | 16:14
Das ist eine sehr spezielle Frage, auf die ich leider Antwort habe. Aber vielleicht interessiert sie das: Die Sozialkassen werden nicht "subventioniert". Der Staat übernimmt lediglich einen Teil der Kosten, die durch versicherungsfremde Leistungen entstehen. Also beitragsfreie Familienversicherung, Kosten von Schwangerschaft, Kosten der Wiedervereinigung, Frühverrentung usw.. In Wirklichkeit greift der Staat regelmässig in die Sozialkassen, weil er seinen Beitrag ja nach Haushaltslage einfach mal ohne sachliche Grundlage kürzt. Oder wie im Fall der Weiterbildung für Merkels Migranten die Kosten für Deutschkurse aus der Arbeitslosenversicherung bezahlt (leider kein Scherz und auch kein Fake-News).
Karsten Kam 20.03.2017 | 16:29
Sie haben hier vermutlich auf die falsche Frage geantwortet bzw. eben nicht. Die Frage war ja an die Experten gerichtet; bezugnehmend auf die Antwort zu den FAQ und zum Thema "Minderung Wohnförderkonto". Ob und in wie weit Sozialkassen subventioniert werden oder regelmässig in die Sozialkassen greift, war hier eigentlich nicht das Thema
Karsten Kam 20.03.2017 | 16:29
Sie haben hier vermutlich auf die falsche Frage geantwortet bzw. eben nicht. Die Frage war ja an die Experten gerichtet; bezugnehmend auf die Antwort zu den FAQ und zum Thema "Minderung Wohnförderkonto". Ob und in wie weit Sozialkassen subventioniert werden oder regelmässig in die Sozialkassen greift, war hier eigentlich nicht das Thema
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