Hallo Klaus,
wir dürfen leider keine Werbung für Anbieter von Riesterverträgen machen.
Eine Verbraucherzentrale kann weiterhelfen und Ihnen eventuell einen Anbieter nennen.
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Hallo Klaus,
wir dürfen leider keine Werbung für Anbieter von Riesterverträgen machen.
Eine Verbraucherzentrale kann weiterhelfen und Ihnen eventuell einen Anbieter nennen.
@ Ralph Gutschmidt
Zu Ihren folgenden Fragen:
1) ist die Vorschrift so zu verstehen, dass alle weiteren Zahlungen auf den Riester-Vertrag automatisch zur Minderung des WFK führen, ohne dass ich etwas dazu sagen muss?
2) kann ich - wie ein Forist vermutet hat - einfach auf einen anderen Riester-Vertrag einzahlen und erst dann den neuen Anbieter die Daten des alten Vertrags und des WFK mitteilen?
3) Gibt es eine Frist? Oder darf ich das Konto langsam bis zur Auszahlung Stück für Stück vermindern?
4) wie ist die Frist bei Minderung über den neuen Anbieter? Bis wann muss ich dem neuen Anbieter mitteilen, dass die Zahlung zur Tilgung des WFK dienen soll?
gibt es folgende Antworten:
Der Anbieter hat die Einzahlung von Minderungsbeträgen der ZfA mitzuteilen. Der
Zulageberechtigte kann die Einzahlung auch an einen anderen Anbieter leisten als an den,
für dessen Altersvorsorgevertrag die ZfA das Wohnförderkonto führt. In diesem Fall hat
der Zulageberechtigte dem Anbieter, an den die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des
Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen. Diese Daten hat der Anbieter
im Rahmen seiner Datenübermittlung über die erfolgte Einzahlung der ZfA mitzuteilen.
Fristen sind mir nicht bekannt, jedoch ist der sich aus dem Wohnförderkonto ergebende Gesamtbetrag nach Ablauf eines Beitragsjahres um 2 Prozent zu erhöhen.
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