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Experten-Antwort

Wohnförderkonto vor Rente auflösen

von Klaus B17.03.2016 | 20:55
5134 Ansichten
33 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, für den Erwerb einer ETW habe ich aus einem Riester-Banksparplan das Kapital förderunschädlich entnommen. Daraus resultierte natürlich ein Wohnförderkonto. Mein ehemaliger "Riester-Anbieter" hat nach der Kapitalentnahme das Konto aufgelöst und sendet mir nun jährlich den Bescheid über den Stand des Wohnförderkontos. Ich möchte nun gerne bei einem anderen Anbieter von "Riester-Produkten" einen Vertrag abschliessen und durch meine Einzahlungen das Wohnförderkonto auflösen. Mein ehemaliger Anbieter lässt dieses nämlich nicht zu. Laut §92a EStg ist die Auflösung des Wohnförderkontos vor Renteneintritt durch meine geplante Vorgehensweise möglich. Ich finde jedoch keine Sparkasse, Bank, Volksbank oder irgendeinen Anbieter, der mein Geld haben möchte und mir diesen Weg eröffnet. Die gesetzlichen Vorgaben sind ganz eindeutig geregelt. Die praktische Umsetzung funktioniert bisher leider gar nicht. Wer kann mir hier durch Nennung von fähigen Banken etc. weiterhelfen? Für jeden konkreten Hinweis, der zur Lösung weiterhilft, bin ich sehr dankbar. MfG KB

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus,

wir dürfen leider keine Werbung für Anbieter von Riesterverträgen machen.

Eine Verbraucherzentrale kann weiterhelfen und Ihnen eventuell einen Anbieter nennen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

@ Ralph Gutschmidt

Zu Ihren folgenden Fragen:

1) ist die Vorschrift so zu verstehen, dass alle weiteren Zahlungen auf den Riester-Vertrag automatisch zur Minderung des WFK führen, ohne dass ich etwas dazu sagen muss?

2) kann ich - wie ein Forist vermutet hat - einfach auf einen anderen Riester-Vertrag einzahlen und erst dann den neuen Anbieter die Daten des alten Vertrags und des WFK mitteilen?

3) Gibt es eine Frist? Oder darf ich das Konto langsam bis zur Auszahlung Stück für Stück vermindern?

4) wie ist die Frist bei Minderung über den neuen Anbieter? Bis wann muss ich dem neuen Anbieter mitteilen, dass die Zahlung zur Tilgung des WFK dienen soll?

gibt es folgende Antworten:

Der Anbieter hat die Einzahlung von Minderungsbeträgen der ZfA mitzuteilen. Der

Zulageberechtigte kann die Einzahlung auch an einen anderen Anbieter leisten als an den,

für dessen Altersvorsorgevertrag die ZfA das Wohnförderkonto führt. In diesem Fall hat

der Zulageberechtigte dem Anbieter, an den die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des

Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen. Diese Daten hat der Anbieter

im Rahmen seiner Datenübermittlung über die erfolgte Einzahlung der ZfA mitzuteilen.

Fristen sind mir nicht bekannt, jedoch ist der sich aus dem Wohnförderkonto ergebende Gesamtbetrag nach Ablauf eines Beitragsjahres um 2 Prozent zu erhöhen.

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31 Antworten

****am 18.03.2016 | 08:59
Hallo Klaus B wenn sie sich den §92a EStG nochmal in Gänze zu Gemüte führen, erkennen sie selbst warum sie keinen Anbieter finden, denn mit der Auflösung des Wohnförderkontos läßt sich kein Geld verdienen. Aber einen neuen Riestervertrag wird jeder Anbieter mit ihnen abschliessen.
****am 18.03.2016 | 12:27
Zur Klarstellung, es ist kein Kapital mehr da! Denn dieses wurde ja entnommen für den Erwerb der ETW (eigengenutzte Immobilie). In dem Wohnförderkonto sind nach der förderunschädlichen Entnahme des Kapitals erfasst: - das in der Wohnimmobilie gebundene - Steuerlich geförderte Kapital- - die geförderten Tilgungungsbeiträge - die hierfür gewährten Zulagen und den entnommenen Altersvorsorge-Eigenheimbeitrag also alle Beträge, die für die nachgelagerte Besteuerung herangezogen werden. Diese Beträge im Wohnförderkonto werden pro jahr um 2% erhöht. Mit Beginn der "Auszahlungphase" also frühesten ab dem 60 Lj. (spätestens ab dem 67Lj.) bis zum 85 Lj. wird jährlich ein anteiliger Betrag ermittelt für die nachgelagerte Besteuerung mit individuellen Steuersatz. Über Zahlungen zur Verminderung des Wohnförderkontos und somit des Betrages für die spätere nachgelagerte Besteuerung, wie bei jedem anderen Riesterprodukt, kann sie der Anbieter oder das ZfA informieren.
Klaus Bam 18.03.2016 | 10:06
Warum sollte sich kein Geld verdienen lassen? Nehmen wir als Beispiel einen Banksparplan. Ich zahle den Betrag des WFKs ein, lasse das Geld liegen (riester evtl. weiter) bis ich in Rente gehe und dann wird das Guthaben des Banksparplans in eine Rentenversicherung überführt. Wenn Sie mir jetzt sagen, dass die Rentenversicherung in solch einem Fall keine Kosten verursacht - ok. Aber das lenkt jetzt von meiner eigentlichen Frage zu sehr ab.
Klaus Bam 18.03.2016 | 16:04
Noch ein Nachtrag: Auch hier muss ich leider sagen, dass die Verbraucherzentrale keine konkreten Angaben machen konnte. Mir wurde geraten mich bei der BAFIN bzw. einem Ombudsmann zu melden. Die ZfA und die verschiedenen Anbiter geben nur Auskünfte über den Stand des WFKs. Zu Zahlungen zur Verminderung des WFKs kann die ZfA keine Angaben machen. Sie verweist auf den Anbieter. Der Anbieter wiederum ist überfragt über die korrekte Vorgehensweise und verweist auf die ZfA. Hier wird Tischtennis mit mir gespielt - aber es wird mir von niemandem eine Lösung gezeigt. Die ZfA nennt aus Datenschutzgründen keine Anbieter die mein Vorgehen umsetzen würden. Deshalb hoffe ich ja hier von jemandem zu erfahren, der diesen Weg gegangen ist und mir eine entsprechende Bank o.ä. nennen kann.
Klaus Bam 18.03.2016 | 15:49
Zitat von **** anzeigenausblenden
Sie haben meine Fragestellung gar nicht verstanden. Natürlich ist jetzt aktuell kein Kapital enthalten. Aber ich möchte ja das Wohnförderkonto jetzt ausgleichen. Wie realisiere ich das? Antwort: In dem ich in einen "Riester-Vertrag" die Summe einzahle, mit der das Wohnförderkonto "belastet" ist. Beispiel: WFK steht bei 20.000€ Ich suche mir einen Anbieter, der von mir die gleiche Summe zum Tilgen des WFKs annimmt. Dann habe ich bei diesem Anbieter einen Vertrag mit einem Guthaben von 20.000€ laufen. Trommelwirbel: Kapital ist vorhanden! Dieses Geld habe ich als nicht förderfähigen Betrag eingezahlt um mein WFK zu tilgen. Das Geld ist dann aber bei diesem Anbieter vorhanden. Dieses Geld wird dann bei Renteneintritt als eine monatl. Rente ausbezahlt und dann natürlich versteuert. Da dies in Form einer Rentenversicherung geschieht, verdient der Anbieter natürlich zu diesem Zeitpunkt. Mein Problem ist aber, dass niemand diese 20.000€, die ja später verrentet werden, haben möchte. Die meisten Banker kennen gar nicht die Möglichkeiten die §92a bietet. Wenn die Möglichkeiten doch bekannt sind, verhindert die geforderte elektronische Mitteilung per Datensatz das Umsetzen, da die Anbieter diese Datensätze scheinbar nicht übermitteln können.
****am 18.03.2016 | 22:23
Im 92a EstG ist m.E. dieser Sachverhalt doch eindeutig geregelt. Zitat " erfolgt die Einzahlung nicht auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, hat der Zulageberechtigte dem Anbieter, bei dem die Einzahlung erfolgt, die Vertragsdaten des Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mitzuteilen; diese hat der Anbieter der zentralen Stelle zusätzlich mitzuteilen" "erfolgt eine Zahlung nach Satz 4 Nummer 1 oder nach Absatz 3 Satz 9 Nummer 2 auf einen anderen Altersvorsorgevertrag als auf den Altersvorsorgevertrag mit Wohnförderkonto, schließt die zentrale Stelle das Wohnförderkonto des bisherigen Vertrags und führt es ab dem Zeitpunkt der Einzahlung für den Altersvorsorgevertrag fort, auf den die Einzahlung erfolgt ist. Die zentrale Stelle teilt die Schließung des Wohnförderkontos dem Anbieter des bisherigen Altersvorsorgevertrags mit Wohnförderkonto mit." Wenn sie unbedingt einen neuen Anbieter haben wollen, schliessen sie doch bei einem anderen Anbieter einen neuen Vertrag ab und informieren den neuen Anbieter erst später über das " alte Wohnförderkonto" nach dem Motto " Huch, ich hatte da doch noch was", Das der neue Anbieter sie dann noch aus dem Vertrag rausschmeisst ist unwahrscheinlich.
KLaus Bam 18.03.2016 | 22:43
Nach den ganzen telefonischen Absagen, habe ich mir auch schon überlegt einfach einen weiteren Banksparplan abzuschliessen. In dieser Hinsicht gehen wir konform. Nach den bisherigen mündlichen Absagen bin ich allerdings etwas skeptisch, ob diese Vorgehensweise zielführend ist. Ja, ich gebe Ihnen Recht, dass man mir den Vertrag wahrscheinlich nicht kündigen wird. (Ich glaube, dass dies von Anbieterseite her eh nicht möglich ist) Allerdings kann ich mir die endgültige Umsetzung noch nicht ganz vorstellen. 1. Eröffnung eines neuen "Riester-Vertrages" 2. Einzahlung von Summe xxx 3. Schriftliche Mitteilung an den Anbieter, dass das eingezahlte Kapital zur Minderung des WFKs bei Anbieter xy mit Vertragsnummer 4711 dienen soll. Ich befürchte jedoch, dass dann entweder ein Schreiben mit dem Inhalt kommt, dass diese Beiträge aus technischen Gründen der ZfA nicht gemeldet werden können oder, dass Beiträge zur Minderung des WFKs nicht angenommen werden. Leider wird in vielen Produktbedingungen von "Altersvorsorgebeiträgen" gesprochen. Beiträge zur Minderung des WFKs sind aber leider per Definition keine Altersvorsorgebeiträge. Ich persönlich finde, dass das Haarspalterei ist. Möchte aber hierzu keinen Anwalt einschalten. Ich werde wahrscheinlich den Weg gehen und es ausprobieren. Aber viel Hoffnung habe ich nicht.
Ralph Gutschmidtam 06.11.2016 | 12:00
Lieber „Experte“, Da hätte ich doch etwas mehr Antwort erwartet, als das: Beantworten Sie doch die konkrete Frage, wie das mit dem vermindern des Wohnförderkontos (WFK) nach § 92a Abs. 2 Satz 4 EStG genau funktioniert. Bei den FAQ steht auch nichts, ich verstehe nicht, warum die DRV so ein Geheimnis darum macht. Ganz konkret: 1) ist die Vorschrift so zu verstehen, dass alle weiteren Zahlungen auf den Riester-Vertrag automatisch zur Minderung des WFK führen, ohne dass ich etwas dazu sagen muss? 2) kann ich - wie ein Forist vermutet hat - einfach auf einen anderen Riester-Vertrag einzahlen und erst dann den neuen Anbieter die Daten des alten Vertrags und des WFK mitteilen? 3) Gibt es eine Frist? Oder darf ich das Konto langsam bis zur Auszahlung Stück für Stück vermindern? 4) wie ist die Frist bei Minderung über den neuen Anbieter? Bis wann muss ich dem neuen Anbieter mitteilen, dass die Zahlung zur Tilgung des WFK dienen soll? Viele Grüße Ralph
Klaus-Bam 09.11.2016 | 20:20
Ich kann evtl. noch etwas ergänzen, da ich mittlerweile etwas weiter gekommen bin. Man kann auf andere "Riester-Verträge" beliebige Summen einzahlen, die das WfK mindern sollen. Jedoch muss man zunächst dem Anbieter des neuen Vertrages mitteilen, dass es sich um Minderungsbeiträge des WfKs handelt. Dies muss der Anbieter der ZfA übermitteln. Dies soll über der elektronischen Datensatz AZ07 geschehen. Jedoch kann die ZfA diesen Datensatz gar nicht verarbeiten. In der Software ist dies noch gar nicht vorgesehen. Im Jahr 2017 soll es angeblich möglich sein. Vielleich einfach mal die ZfA anschreiben und nachfragen. Was allerdings jetzt schon gemacht werden kann ist: Ein entsprechendes Papierformular über die Minderungsbeiträge an die ZfA senden. Aber da die meisten Riesteranbieter gar nichts über die Möglichkeiten der vorzeitigen Minderung kennen, haben sie natürlich dieses Dokument auch nicht zur Hand. Selbst nach diversen Hinweisen, dass die Damen und Herren der ZfA dieses Dokument dem Anbieter zukommen lassen können, war dieser in meinem Fall nicht in der Lage dieses Schriftstück zu besorgen. Ein Telefonat meinerseits mit der ZfA hat jedoch ausgereicht das Formular zu bekommen. In dieses Formular werden die Daten des Riestervertrages aus dem das WfK entstanden ist und jenes auf das die Minderungsbeiträge eingezahlt werden, eingetragen. Die Krux ist nun jedoch, dass die Beiträge erst dann auch "richtig" gewertet werden, wenn der Anbieter den Datensatz dann irgendwann in der Zukunft doch auf elektronischem Weg übermittelt. Rückwirkend wird dann das Kapital und die Verzinsung korrekt bereschnet. Trotz Minderungsbeiträgen und dem Papierformular erhöht sich also der Stand des WfKs zunächst weiter. Ich gehe nicht vor 2018 (eher 2019) mit einem korrekten Bescheid über den Stand des WfKs aus. Schade, dass die Programmierung des Systems scheinbar so kompliziert ist.
Puntilaam 11.02.2017 | 21:05
§ 92 EStG ist schon wirklich seltsam. Warum sollte man das Wohnförderkonto, was ja Grundlage für die zukünftige Besteuerung ist, durch weitere Einzahlungen in einen Riestervertrag irgendwie mindern können? Das wäre ja wirklich zu schön. Dann würde ich meine Riestereinzahlungen aufs Maximum raufschrauben, alle 5 Jahre 10T€ für Sondertilgungen entnehmen und durch die erneuten Einzahlungen würde sich das Wohnförderkonto wieder in Luft auflösen. Oder ist mit dieser "Verminderung" der Beträge auf dem WFK etwa eine Rückzahlung der Förderung gemeint? Das wäre ja nun kompletter Schwachsinn. Auflösung des Wohnförderkontos heißt m.E., dass eben die Steuer auf die Zulagen sofort fällig wird, allerdings auch zum jetzigen Steuersatz ... oder eben WFK nach Entnahme mit 2 Prozent anwachsen lassen, was durchaus über 30 Jahre zu enormen zu versteuernden Summen führen kann. Tja, wie ists denn nun wirklich?
Klaus Bam 11.02.2017 | 21:30
Wenn man ungeförderte Beiträge in einen Riestervertrag einzahlt und diese der ZFA als Minderungsbeiträge meldet, kann man den Stand des WFKs mindern. Alle Entnahmen summieren sich auf dem WFK. Man kann nicht Minderungsbeiträge einzahlen und melden und diese dann doch wieder für wohnwirtschaftliche Zwecke entnehmen.
Puntilaam 12.02.2017 | 12:23
Hallo Klaus B. Wird dann das WFK genau um die gleiche Höhe gemindert, wie man ungeförderte Beiträge in den Riestervertrag wider einzahlt und meldet? Hast du das so schon gemacht? Danke..
Klaus Bam 12.02.2017 | 19:49
Hallo, ich bin dabei dies zu machen. Ich habe schon ungeförderte Beiträge eingezahlt, habe diese per Papierformular der ZFA melden lassen... Allerdings benötigt die ZFA dies eigentlich auf elektronischem Wege (AZ07). Dies ist zur Zeit jedoch noch nicht möglich... Alles schon weiter oben beschrieben...
Puntilaam 13.02.2017 | 11:35
Welches Kapital wird denn bei einer Entnahme aus einem Riesterertrag bevorzugt entnommen? Gefördertes oder ungefördertes (selbsteingebrachtes)? Danke.
Klaus Bam 15.02.2017 | 18:20
Mit meinem jetzigen Wissensstand würde ich meinen Riestervertrag förderschädlich kündigen (Zulagen, Steuervorteile zurück zahlen) und den Immobilienkredit dementsprechend aufstocken.
Puntilaam 16.02.2017 | 10:04
Schade ... hab da mal bei meinem Anbieter nachgefragt (Riesterfonds Union): 1. Entnahme: ja 2. Minderungszahlungen zur Rückführung des WFK: Klares nein. Dann bliebe man also auf dem 2% ansteigenden Konto (Zinseszinskonto!) sitzen. Auch die ganzen Auflagen bez. Verkauf/Vermietung bleiben einem. Einen anderen Anbieter zu finden, bei dem das mit den ungeförderten Beiträgen und Meldung an die ZFA klappt ist wahrscheinlich schwierig, oder? Wenn also die Anbieter selber entscheiden dürfen, ob sie das mit den Minderungszahlungen fürs WFK machen wollen, dann ist die Minderungsklausel in Paragraph 92a EStG wohl eine Farce. LG
Klaus Bam 16.02.2017 | 18:55
Nach Möglichkeit eine Bank (Sparkasse) suchen, die einen Riester-Banksparplan anbietet. Summe X einzahlen, keine Zulage beantragen, das Formular zur Minderung des WFKs ausfüllen lassen. Das Problem dürfte sein eine entsprechende Bank zu finden, die überhaupt noch einen Banksparplan anbietet.
Puntilaam 20.02.2017 | 09:52
Ist ein Banksparplan für den man keine Riester-Zulagen beantragt überhaupt ein “Riester Banksparplan“? Wenn nein, dann könnte man damit ja sein Wohnförderkonto durch ungeförderte Einzahlungen rückführen und den Banksparplan dann umgehend wieder auflösen. Oder ist der Riesteraspekt eher die Tatsache, dass das Kapital dann bis zur Auszahlungsphase gebunden ist?
Karsten Kam 17.03.2017 | 12:39
Hallo Klaus, sind Sie in der Sache schon weitergekommen? Ich möchte ebenso Minderungsbeiträge leisten, der Anbieter möchte dies aber nicht. Er verweis dann immer auf die AVB, wonach das ausgeschlossen sei. Dort ist es aber nicht ausgeschlossen. Auch in meiner Standmitteilung steht immer drin "Das WFK erhöht sich bis zum Beginn der Auszahlungsphase jährlich um 2 Prozent, solange Sie keine Zahlungen zur Minderung des WFK leisten“. Aber genau das (Zahlungen zur Minderung des WFK) möchte ich doch. Genau wie Sie, so wie ich es verstanden habe. Ich bin nun weder bei ZfA, noch beim Anbieter (hier Allianz) weitergekommen. Haben Sie ggf. etwas Richtung Versicherungsombudsmann unternommen, ggf. den ordentlichen Gerichtsweg eingeschlagen oder anderweitig vorangekommen? VG Karsten K
Klaus Bam 18.03.2017 | 11:52
Hallo, mein aktueller Wissensstand ist der, dass ein Anbieter Minderungsbeiträge zum WfK ablehnen kann. Dies scheint ja bei Ihnen der Fall zu sein. Es ist jedoch möglich bei anderen Anbietern einen "Riestervertrag" abzuschliessen. Hier bietet sich natürlich aufgrund der Kostenstruktur ein Banksparplan an. Leider haben viele Banken dieses Produkt aber nach und nach aus dem Programm genommen. Einige Banken bieten ihn aber immer noch an. Mein Vorschlag: Suchen Sie sich einen Anbieter und eröffnen Sie dort ein entsprechendes Konto. Wie schon mehrfach erwähnt benötigen Sie ein Papierformular, welches die Minderungsbeiträge der ZfA anzeigt, da der elektronische aktuell noch nicht gegangen werden kann. Lassen Sie sich dieses Formular von der ZfA zuschicken oder googeln Sie es. Vielleicht finden Sie es ja in einem Forum... Ich bin soweit vorangekommen, dass ich Beiträge der ZfA gemeldet habe (Zumindest hat mir dies mein Verkäufer der Sparkasse gesagt) Ich habe mir vorgenommen dieses Jahr noch bei der ZfA anzufragen, ob die Meldung wirklich eingegangen ist. Eine wirkliche Verrechnung mit dem Wohnförderkonto kann aber (wie auch schon oft erwähnt) erst dann erfolgen, wenn die Bank die Minderungsbeiträge per elektronischem Datensatz (AZ07) der ZfA übermittelt hat. Ich bin nun seit knapp drei Jahren an diesem Thema dran. Wie man sieht werden nun immer mehr Riesterer auf dieses Thema aufmerksam. Je mehr Leute sich bei der ZfA melden und auf die Umsetzung des Datensatzes AZ07 drängen, desto eher wird es vielleicht auch was. Ich kann nur jeden ermutigen sich bei der ZfA zu melden und nach dem Starttermin zu fragen. Wann können Minderungsbeiträge per AZ07 übermittelt werden? Bis bald, Gruß
Sand-Sturmam 21.09.2017 | 14:53
Ich habe die ZfA bereits im Mai und Juli angeschrieben wegen der Minderungsbeträge auf das Wohnförderkonto, aber leider bis heute keine Rückmeldung erhalten. Hat schon jemand diesbezüglich von der ZfA gehört?
Mercyam 08.03.2018 | 15:02
Hallo, ich versuche nach Verkauf von Wohneigentum das WFK zurückzuführen. Zuerst lehnte der Anbieter (hier Allianz) ab. Die AVB lassen keine Minderungsbeiträge zu. Mit Hilfe des Versicherungsombudsmannes kam jetzt doch die Bewilligung zur Rückführung in voller Höhe. Bei der Ermittlung des Standes des Wohnförderkontos verweist hier wieder einer auf den Anderen ( Anbieter an ZFA und umgekehrt). Ich schreibe jetzt einfach beide an und teile Ihnen mit, das ich den Wert 31.12. + 2% für das angefange Jahr überweise. Eine Bescherde vom Aufsichtsamt läuft parallel.
smsam 23.03.2018 | 18:35
Hallo, Ich möchte auch mein WFK mindern, da ich aus meiner riestergeförderten Wohnung wohl bald ausziehen werde und diese dann vermiete. Die Allianz weigert sich Minderungsbeiträge zu akzeptieren, sie würden das grundsätzlich nicht machen. Mein Wohnriestervertrag war bei der LBS, aber das ist ja insofern egal. Das Formular mit dem Datensatz hatte ich ihnen auch geschickt. Das Gesetz interessiert sie aber wohl nicht. Macht halt Arbeit. Seid ihr schon weitergekommen? VG
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
SMSam 23.03.2018 | 18:37
Nachtrag: die ZfA hatte mir mitgeteilt, dass eine Minderung mit Hilfe des Datensatzes und Formulars möglich sei, sofern meine Vertragsbedingungen dies zuließen und das tun sie bei der LBS auch.
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