Hallo SINDY,
Aufgabe der Eigennutzung der Immobilie (Verkauf/Vermietung) geht immer Richtung schädliche Verwendung, soweit korrekt.
=> Schädliche Verwendung heißt Rückzahlung der erhaltenen Vergünstigungen (Zulagen und Steuervorteile). Muster-/Probeberechnungen zu Ihrem konkreten Fall kann Ihnen bestimmt Ihr Anbieten anbieten.
=> Mit "Umgehen durch Einzahlung in einen Riestervertrag" und "Wohnförderkontos auch schon jetzt versteuern anstatt bis zum Renteneintritt" meinen Sie vermutlich das Gleiche. Nämlich die Rückführung (Minderung/Reduzierung) des Wohnförderkontos.
Das Wohnförderkonto ist ja eigentlich nur ein Dokumentationskonto um später feststellen zu können welche Summen Sie zu versteuern haben.
Und da setzen Ihre beiden Überlegungen an:
1) umgehen durch Einzahlung in einen Riestervertrag
Ja, da dann kein Wohnförderkonto mehr erforderlich. Die später zu versteuernden Summen ergeben sich aus dem (neuen) Riestervertrag. Dieser (bzw. die Rückflüsse aus diesem) werden später zur Bemessung genutzt. Es brauch dann das "Hilfskonstrukt" Wohnförderkonto nicht mehr.
2) Wohnförderkonto schon jetzt versteuern anstatt später.
Das funktioniert so nicht ganz. Diese Möglichkeit (Auflösung des Wohnförderkontos und Einmalbesteuerung) besteht zu Beginn der "Auszahlungsphase", also i.d.R. mit Erreichen der entsprechenden Altersgrenze. Zu diesem Zeitpunkt kann man das Wohnförderkonto auflösen und die aufgelaufenen Beträge in Summe besteuern (dies kann interessant sein, da bei der Einmalbesteuerung der Betrag des Wohnförderkontos um 30% gemindert wird - also 30% Rabatt)