Hallo "Jenny N.",
ich möchte Sie auch bitten sich direkt mit Ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung zu setzen.
Es geht hier vorrangig auch um die Frage, ob Sie weiterhin (da Ihr Verdienst ja geringer ist als das vorherige ALG II) ein aufstockendes ALG II bekommen.
Das Jobcenter sollte Ihnen dann auch zum Zusammenspiel von Wohngeld und möglichem ALG II weitere Informationen anbieten können.
Wohngeld (wenn nicht bereits im ALG II enthalten) wäre bei der für Sie zuständigen Wohngeldstelle (vermutlich Stadt-/Gemiendeverwaltung) zu beantragen.