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Experten-Antwort

Wohngeld / Sozialwohnung

von Matthias Lukaseder11.09.2016 | 20:39
1258 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema "Wohngeld" sowie "Sozialwohnung und Auszug" hätte ich Fragen, auf die ich hoffentlich von Ihnen eine Antwort erhalte. Folgende Situation: ich bin nun nach Beendigung meines Studiums 3 Jahre im Beruf und lebe noch bei meinen Eltern in mein altes "Kinderzimmer". Es handelt sich dabei um eine knapp 90 m2-Wohnung (4 Zimmer) im Besitz der Kommune. Meine Eltern haben diese Wohnung vor über 20 Jahren zugeteilt bekommen, wo sie mit uns (3 Kindern) eingezogen sind. Mittlerweile haben sich natürlich die Lebensverhältnisse geändert, 2 Kinder sind schon längst ausgezogen, ich bin das letzte verbleibende Kind im Haushalt. Natürlich ist die Wohnung aus sozialpolitischen Erwägungen heraus "zu groß" für uns. Ein von der Kommune erhaltenes Anschreiben zum Gesetz der Fehlbelegungsabgabe ist bereits an die Kommune beantwortet worden. Selbstverständlich rechnen wir mit einer Anhebung der zu zahlenden zukünftigen Miete. Nun ist es so, dass mein Vater eine kleine Rente i.H.v. von ca. 800€ erhält. Natürlich zu wenig um davon zu leben. Momentan bezahle ich etwa 2/3 der Miete (Miethöhe (kalt) bisher 670€) und steuere auch sonst etwas zur Haushaltsführung bei. In anderen Worten: meine Eltern haben bisher keine Sozialleistungen beansprucht, da ich ja sozusagen für sie mitgesorgt habe. Für den Fall, dass ich ausziehe, besteht m.E. kein Zweifel, dass meinen Eltern Wohngeld zusteht. An diese Situation angelehnt, stelle ich mir jedoch einige Fragen, bei denen Sie mir hoffentlich helfen können: a) Meine Eltern sind ihrer Wohnung natürlich emotional sehr verbunden; sie befürchten, dass wenn ich ausziehe und sie Wohngeld beantragen, dass man sie dann aus der Wohnung "rausschmeißen" wird, weil sie zu groß für ein Rentnerpaar ist. Ist diese Befürchtung gerechtfertigt? b) Angenommen, ich ziehe (vorerst) nicht aus und meine Eltern beantragen trotzdem Wohngeld. Inwieweit zähle ich als Sohn zum Teil des Haushaltes? Wird mein Einkommen und mein Vermögen ebenfalls bei der Prüfung des Wohngeldanspruchs herangezogen? Besten Dank für Ihre Antworten! Matthias Lukaseder

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.09.2016 | 10:19

Hallo Matthias Lukaseder,

hier muss der Experte feststellen, dass er bei den Themen Wohngeld / Sozialwohnung nicht der richtige Ansprechpartner ist.

Bitte setzen Sie sich mit der Wohngeldstelle in Verbindung.

3 Antworten

Onkel Ottoam 11.09.2016 | 21:18
Von einem Akademiker könnte man doch erwarten, dass er in der Lage ist, für sein Anliegen das richtige Forum zu finden. Was hat also ihr Problem mit der Deutschen Rentenversicherung zu tun?
W*lfgangam 11.09.2016 | 21:46
Hallo Matthias Lukaseder, > a) Meine Eltern sind ihrer Wohnung natürlich emotional sehr verbunden; sie befürchten, dass wenn ich ausziehe und sie Wohngeld beantragen, dass man sie dann aus der Wohnung "rausschmeißen" wird, weil sie zu groß für ein Rentnerpaar ist. Ist diese Befürchtung gerechtfertigt? Kann bei Wohngeld nicht passieren, hier wird Einkommen / tatsächliche Miete / zustehender Differenzbetrag gerechnet. Bei Sozialhilfe/Grundsicherung auch nicht direkt - stehen ihnen Leistungen zu, wird man sich schon mit der Frage 'angemessenen' Wohnraums auseinandersetzten ...oder eben keine Leistungen erhalten. > b) Angenommen, ich ziehe (vorerst) nicht aus und meine Eltern beantragen trotzdem Wohngeld. Inwieweit zähle ich als Sohn zum Teil des Haushaltes? Wird mein Einkommen und mein Vermögen ebenfalls bei der Prüfung des Wohngeldanspruchs herangezogen? Da enden meine rudimentären Kenntnisse ;-) Fragen Sie doch bitte einfach in der örtlichen Wohngeldstelle nach, da wird man sich mit den Sachverhalten auseinandersetzten. Alternative Info online: Google: Wohngeld, Wohngeldanspruchs, Wohnfibel Denn hier/Rentenforum sind Sie gänzlich falsch ;-) Gruß w.
OttoNormalVerbraucheram 12.09.2016 | 09:01
Hallo Ich weis ja nicht wo sie Wohnen, aber ihre Eltern müssen ja erst mal eine Billige Wohnung FINDEN. Das ist in Deutschland der Knackpunkt. Hier bei uns Versucht die Verwaltung auf Teufel komm Raus das Altenheim/Pflege zu Verhindern weil ?.................das Kostet. MfG
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