Wie auch "KSC" und "Happy" gehen wir davon aus, dass Ihre aktuelle Renteninformation Ausgangspunkt für Ihre Anfrage gewesen ist. Zum "Wohnriester" geben unsere Renteninformationen keine Auskunft.
Vielmehr müssen Sie sich an Ihren privaten Anbieter Ihrer Riesterrente wenden. Sofern Sie weitere Fragen zu Ihrer gesetzlichen Rente haben, empfehlen wir Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.
Gestatten Sie noch ein paar allgemeine Anmerkungen:
Die Höhe der zu erwartenden Riester-Rente kann Ihnen nur der Anbieter eines Riesterrentenvertrages mitteilen. Infrage kommende Produktvarianten können Sie auf dieser Internetseite recherchieren.
Die "Riester-Rente" ist eine von vielen Möglichkeiten Vorsorge fürs Alter zu betreiben. Wichtig ist, dass sich der Verbraucher eingehend über die am Markt vorhandenen Produkte informieren sollte. Dazu kann er die Informationsangebote wie sie beispielsweise von der Deutschen Rentenversicherung und den Verbraucherzentralen angeboten werden nutzen. Wer `s umfangreicher mag, kann auch an einem der bundesweit angebotenen Kurse "Altersvorsorge macht Schule" an den Volkshochschulen gegen geringe Teilnahmegebühr teilnehmen.
Die "Riester-Rente" wird staatlich gefördert. Und das nicht unattraktiv. Die Stiftung Warentest hat wiederholt Riesterprodukte positiv getestet.
Förderleistungen werden nur unter Einhalten bestimmter Regeln gewährt. Der Staat fördert die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge (Riester) durch Zulagen und Steuererleichterungen. Zu diesem Zweck hat er den sogenannten zusätzlichen Sonderausgabenabzug nach § 10a Einkommenssteuergesetz eingeführt, der in der Folge das zu versteuernde Einkommen in der Jahressteuererklärung mindert. Die Steuerersparnis kommt allerdings nur dann zum Zuge, wenn die Zulagenförderung geringer ausfällt als die zu gewährende Steuerminderung. In einer sogenannten Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt in jedem Fall eine entsprechende Berechnung vor, die aus dem Steuerbescheid ersichtlich wird.
Die pauschale Aussage eine Riester-Rente lohnt sich nicht ist nicht zutreffend. Wir sind davon überzeugt, dass die "Riester-Rente" für große Teile der gesetzlich Rentenversicherten eine attraktive Möglichkeit darstellt zusätzlich Altersvorsorge zu betreiben.