Hallo,
bitte klären Sie Details mit dem Anbieter.
Bei dem Wohnförderkonto, das von der Zulagenstelle und dem Anbieter parallel geführt wird, wird das steuerlich geförderte Altersvorsorgekapital aufsummiert. Es handelt sich dabei bildlich gesprochen um ein Hintergrundkonto zum eigentlichen Wohnriestervertrag, in dem nur die geförderten Beträge im Darlehnsvertrag summiert werden.
In das Wohnförderkonto aufgenommen werden damit jährlich maximal bis zu 2.100,- €. Die darüber hinaus zur Tilgung verwandten ungeförderten Beiträge werden vom Anbieter zur Tilgung der Gesamtkreditsumme verwandt.