Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Wohnsitz in Österreich, Rente in Österreich, Rente aus Deutschland, Krankenvericherungsbeitrag von deutscher Rente?

von Carla Rudigier10.07.2012 | 16:28
1674 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich lebe seit 22 Jahren in Österreich und werde hier eine Altersrente erhalten. In Deutschland war ich zuletzt als Beamtin tätig, beihilfeberechtigt und privat krankenversichert.- bis zum Ende des damaligen Erziehungsurlaubs. ( September 1991) Seit dem bin ich bis heute in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung. Ich habe nun die Auskunft, dass ich von dem deutschen Anteil meiner Rente ( meine " Beamtinnenjahre "wurden nachversichert) Krankenversicherungsbeiträge abführen muss. Ist das richtig? Da ich nie Leistungen einer deutschen KV in Anspruch nehem werde- kann ich davon befreit werden?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Carla Rudigier,

die Beitragshöhe zur österreichischen KV bestimmt sich aus sämtlichen Einkommen. Damit wird auch die deutsche Pension zur Berechnung herangezogen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 10.07.2012 | 17:35
Genau das haben "die Österreicher" vor ca. 2 Jahren vor dem Europäischen Gerichtshof erstritten, dass KV Beiträge nciht nur aus der österreichischen Rente sondern aus der ausländischen (hier deutschen) Rente kassiert werden dürfen. Und deshalb wird das wohl rechtens sein. :) Vom Solidatitätsgedanken her betrachtet ist das ja auch irgendwie gerecht - oder? Ob das KV Recht in Österreich für Sie Befreiungsvarianten lennt, wird Ihnen das deutsche Rentenforum wohl kaum beantworten können.
Carla Rudigieram 10.07.2012 | 17:50
Danke für die schnelle Antwort! Ja, wenn der KV Beitrag der " deutschen" Rente nach Österreich abgeführt wird, ist das völlig ok und " gerecht" !
Carlaam 11.07.2012 | 08:35
Danke! Das ist für mich in Ordnung so. Ich hatte die Information offensichtlich falsch verstanden und war davon ausgegangen, dass der KV-Abzug in Deutschland / für eine deutsche KV fällig wird.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026