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Wohnsitzverlagerung nach Thailand

von Prasert12.06.2007 | 14:52
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Es wurde 20 Jahre ununterbrochen in Deutschland gearbeitet. Alter 45. Thailändische Staatsangehörige. Der Wohnsitz soll wieder nach Thailand verlegt werden. Ab wann kann Sie Rente bekommen? Wo wäre ein entsprechender Antrag zu stellen? Wäre eine Auslandüberweisung möglich? Ist eine Auszahlung bisheriger Beiträge denkbar?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei Erfüllung der Voraussetzungen nach den deutschen Rechtsvorschriften besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rente. Diese im Einzelnen aufzuführen würde zu weit führen. Für genaue Auskünfte stehen im Einzelfall die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder auch der zuständige Rentenversicherungsträger zur Verfügung.

Grundsätzlich werden auch Renten nach Thailand gezahlt. Für thailändische Staatsangehörige ist allerdings zu beachten, dass bei Wohnort in Thailand die Rente nur in Höhe von 70 % zu zahlen ist. Weitere Besonderheiten können sich in Ihrem Fall vermutlich nur noch bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben. Zu beachten ist, dass sogenannte Arbeitsmarktrenten nicht nach Thailand gezahlt.

Der Rentenantrag kann bei der amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Thailand (Deutsche Botschaft in Bangkok) gestellt werden.

Beiträge können erstattet werden, wenn die betroffene Person aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ausgeschieden ist und sich danach auch nicht freiwillig versichern darf. Bevor die Erstattung möglich ist, muss allerdings die Wartezeit von 24 Monaten abgelaufen sein. So wie Sie den Fall schildern, gehe ich davon aus, dass keine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung bei Verlegung des Wohnortes nach Thailand besteht, so dass nach Ablauf der Wartefrist ein Anspruch auf Beitragserstattung bestehen würde. Aber lassen Sie sich bitte ausführlich auch in dieser Hinsicht beraten. Generell sollten Sie überlegen, ob eine Beitragserstattung bei einer Beitragsleistung von 20 Jahren überhaupt sinnvoll ist.

1 Antworten

Sumpfhuhnam 12.06.2007 | 15:01
1. Kommt drauf an 2. Deutsche Botschaft 3. Ja 4. Nein
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