Sehr geehrter Herr Lindstädt,
grundsätzlich gilt innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz die Gebiets- und Sachverhaltsgleichstellung.
Das heißt, dass Sie (z. B. bei der Rentenzahlung) mit Wohnsitz in Spanien so behandelt würden, als wohnten Sie in Deutschland.
Für ausführliche Informationen rund um dieses Thema, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland als Verbindungsstelle zu Spanien.
Ich kann Ihnen außerdem noch unsere Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" ans Herz legen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=17