Sehr geehrter Herr Lindstädt,
grundsätzlich gilt innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz die Gebiets- und Sachverhaltsgleichstellung.
Das heißt, dass Sie (z. B. bei der Rentenzahlung) mit Wohnsitz in Spanien so behandelt würden, als wohnten Sie in Deutschland.
Für ausführliche Informationen rund um dieses Thema, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger oder direkt an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland als Verbindungsstelle zu Spanien.
Ich kann Ihnen außerdem noch unsere Broschüre "Leben und arbeiten in Europa" ans Herz legen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/01_leben_und_arbeiten_in_europa.pdf?__blob=publicationFile&v=17
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.