Aus Sicht des Rentenversicherungsträgers, ist es völlig egal, wie groß Ihre Wohnung ist. Sollte aber Ihre Erwerbsminderungsrente nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichen, und sie erhalten darüber hinaus noch z.B. Grundsicherung, dann können Sie den Antworten von "Realist" entnehmen, dass die Größe der Wohnung für das Grundsicherungsamt eine Rolle spielt. Im Zweifel sollten Sie diese Frage dann aber mit dem Grundsicherungsamt abklären.