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Wohnung

von marginata20.09.2009 | 14:03
1170 Ansichten
9 Antworten

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Gibt es die Festlegung wie bei HartzIV für die Größe der Wohnung ?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Aus Sicht des Rentenversicherungsträgers, ist es völlig egal, wie groß Ihre Wohnung ist. Sollte aber Ihre Erwerbsminderungsrente nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichen, und sie erhalten darüber hinaus noch z.B. Grundsicherung, dann können Sie den Antworten von "Realist" entnehmen, dass die Größe der Wohnung für das Grundsicherungsamt eine Rolle spielt. Im Zweifel sollten Sie diese Frage dann aber mit dem Grundsicherungsamt abklären.

8 Antworten

Zu ALG II sind Sie hier falsch!am 20.09.2009 | 14:15
.
marginataam 20.09.2009 | 14:30
Ich habe nicht nach ALG II gefragt.Lesen sie die Frage bitte geau durch.
Realistam 20.09.2009 | 14:27
Entscheidend ist nicht die Größe, sondern die Gesamtmiete. Für Alleinstehende gelten 45-50 m² als angemessen und für jede weitere Person 15 m² extra. Multipliziert mit der untersten Mietenstufe des regionalen Mietspiegels, ergibt sich dann die individuelle Höchstmiete. (Die Berechnungsmethoden können je nach Region unterschiedlich gehandhabt werden!) MfG
Doloresam 20.09.2009 | 14:50
Wenn Sie zur EM-Rente keine Grunsicherung erhalten ,können Sie die Wohnung so groß nehmen wie Sie bezahlen können.
Realistam 20.09.2009 | 14:34
Oder was ist Ihr Problem?
marginataam 20.09.2009 | 14:38
Habe ich vermutet.Ich habe eine 36Quadratmeterwohnung.Da kann ich wohl vergessen,jemals eine größere Wohnung zuhaben.Ich dachte.wenn ich die Ewerbminderungsgrente habe,kann ich endlich frei entscheiden,wie groß meine Wohnung ist.
Realistam 20.09.2009 | 14:53
Nun, in diesem Fall könnte sogar noch Anspruch auf Wohngeld bestehen. Allerdings verstehe ich @marginatas Frage nicht so richtig. Denn der RV-Träger führt doch gar keine Angemessenheitsprüfung durch. Wahrscheinlich bezieht sie doch noch ergänzende SGB II/SGB XII-Leistungen. MfG
Zu ALG II sind Sie hier falsch!am 20.09.2009 | 15:04
Festlegung wie bei HartzIV für die Größe der Wohnung? Bei wem oder was? Wenn Sie nicht gescheit fragen, welche gescheite Antwort erwarten Sie? Die gesetzliche Rentenversicherung interessiert sich für Ihre Wohnungsgröße etwa so viel, wie für Ihre Schuhgröße! Einen Zusammenhang mit dem Thema dieses Forums kann ich aufgrund Ihrer Frage jedenfalls nicht herstellen.
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