Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Worin liegt der Unterschied?

von Bald_Rentnerin30.01.2010 | 23:06
1177 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo und guten Abend, ich (Bj. 5/1950) kann ab 6/2010 in Rente gehen. Bevor ich nun zum Antragstellen zu einem der freundlichen Helfer gehe, würde mich mal interessieren, ob es sich auf die Rentenhöhe auswirkt, nach welcher Rentenart man den Rentenantrag stellt? 1. Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder 2. Altersrente für Frauen wegen Vollendung des 60. Lebensjahres Beide Bedingungen sind erfüllt. Die letzten 3 Monate vor der Rente habe ich noch eine Sperrzeit vom Arbeitsamt. Bringt es evtl. ein paar Zehntel-Entgeltpunkte für die Rente, wenn ich AL gemeldet bleibe jedoch ohne Leistungsbezug die Zeit rumbringe? Soweit ich das verstanden habe, müsste jedoch alle Arbeiten noch annehmen - was ich aber nicht will. Also wo ist der Pferdefuß - oder gibt es gar keinen? Danke für eine Aufklärung. Gruß Anneliese

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

In die Berechnung der Altersrente fließen alle Zeiten ein, die bis zum Rentenbeginn (01.06.2010) zurückgelegt wurden. Insofern dürfte sich also kein Unterschied ergeben, ob die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder die Altersrente für Frauen beantragt wird.

Der Rentenversicherungsträger prüft ohnehin von Amts wegen, welche Rentenart für Sie am günstigsten ist.

5 Antworten

Schadeam 31.01.2010 | 08:36
Sind die Voraussetzungen für die Rente wg Arbeitslosigkeit wirklich erfüllt, weil Sie schon m 1.1.2004 arbeitslos waren? Normalerweise beginnt diese Rente erst mit 63..... Aber seis drum: es ist zum 1.6. völlig egal welche Rentenart gewählt wird. Beide haben die gleichen Abschläge und bei den bislang erreichten Werten ist auch alles gleich..... Eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungen bringt direkt keine Entgeltpunkte, sie kann jedoch die Bewertung früherer Zeiten beeinflussen. Ist somit Ihre Entscheidung....
Bald_Rentnerinam 31.01.2010 | 13:30
Hallo User Schade, es wurde vor dem 1.1.2004 ein Vertrag unterschrieben, der ab dem 58. LJ eine AL-Meldung beinhaltete (also Vertrauensschutz). Deshalb auch die Sperre von 2x 3 Monaten (3 Monate zu Beginn und jetzt 3 Monate am Ende). >> Eine Arbeitslosigkeit ohne Leistungen bringt direkt keine Entgeltpunkte, sie kann jedoch die Bewertung früherer Zeiten beeinflussen. << Kann diese von Ihnen erwähnte Beeinflussung sich positiv oder negativ (auf die Rentenhöhe) auswirken bei durchgehender Beschäftigung seit 1964? Wenn ja, wer und wo kann das in Euro und Cent mal vorab durchrechen? Wegen ein paar Cent im Monat Unterschied, würde ich keinen großen Aufwand betreiben wollen und irgendwelche Stellen damit belästigen. Gruß von der Bald_Rentnerin
LSam 31.01.2010 | 16:56
Die Meldung bei der AgfA wirkt sich stets nur positiv aus. . Rechnerisch passiert das alles über die Ermittlung des Gesamtleistungswertes. . Es werden Entgeltpunkte (EP)durch Monate dividiert. . Je mehr Monate vorhanden sind, die in Abhängigkeit vom Leistungswert zu bewerten sind, um so höher im allgemeinen die Auswirkung. . Beispiel: Ausgangsbedingung, es sind 45.0000 (EP) vorhanden, wenn Sie mit 60 in Rente gehen wären 517 Mon. als belegungsfähge Monate zu berücksichtigen. Vorhanden sind auch 10 Mon. als beitragsfreie Monate . Leistungswertermittlung 1 45,0000 : (517./. 10) = 45,0000 : 507 = 0,0888 (EP) als Leistungswert. . Leistungswertermittlung 2 Berücksichtigung von 3 Monaten Alg ohne Lstg-Bezug . 45,0000 (EP) : (517 ./. 10 ./. 3) = 45,0000 (EP) : 504 = 0,0893 = 0,0893 als neuer Leistungswert.
Stefanam 31.01.2010 | 18:45
Um ihre Frage zu beantworten ob sich das überhaupt für Sie lohnt, sollten SIe sich an eine Auskunfs-und Beratungsstelle wenden oder diese Frage schriftlich beim Rentenversicherungsträger einreichen.
R-Fachmannam 01.02.2010 | 13:27
Stellen Sie den Rentenantrag für beide Renten mit dem Zusatz, dass die günstigste gezahlt werden soll. ------------------------------ Soviel ich weiss, prüfen die Rentenversicherungsträger bei einem Rentenantrag von Amts wegen, ob zum gleichen Zeitpunkt ein Anspruch auf eine andere und günstigere Altersrente besteht. Der Antragsteller wird dann informiert und darf sich seine Rente aussuchen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026