In die Berechnung der Altersrente fließen alle Zeiten ein, die bis zum Rentenbeginn (01.06.2010) zurückgelegt wurden. Insofern dürfte sich also kein Unterschied ergeben, ob die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder die Altersrente für Frauen beantragt wird.
Der Rentenversicherungsträger prüft ohnehin von Amts wegen, welche Rentenart für Sie am günstigsten ist.