Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ole Klabun,
mit Australien besteht seit 2003 ein Sozialversicherungsabkommen. Dies gilt jedoch nur für die Rentenversicherung und nur wenn Sie dauerhaft in Australien gewohnt haben.
In Australien zahlen Sie keine Beiträge zur Rentenversicherung. Es entstehen aber Wohnsitzzeiten, wenn Sie dauerhaft in Australien gewohnt haben und dabei das Recht zum dauerhaften Aufenthalt hatten.
Mit einem befristeten Visum im Rahmen einer Beschäftigung oder eines Urlaubs entstehen keine australischen Wohnzeiten. Ein Anspruch auf australische Rente besteht dann nicht.
Weitere Informationen erteilt der australische Rentenversicherungsträger:
Centrelink – International Services
GPO Box 273
Hobart, Tasmania, 7001
AUSTRALIEN
Telefon 0800 1802 482
Telefax 0061 3 6222 2808
Internet www.centrelink.gov.au
Es würde gegebenenfalls die Möglichkeit bestehen, sich während des Auslandaufenthalts in Australien freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung zu versichern. Damit können Sie die Anzahl Ihrer Beiträge und die Höhe Ihrer Rente erhöhen.
Sie können gern in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung eine Beratung in Anspruch nehmen, ob eine freiwillige Versicherung in Ihrem Fall sinnvoll ist.
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