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Selbstverständlich nur wenn Patient Rehaunfähig ist, es gibt wohl mehrere Indikationen für eine vorübergehende Rehaunfähigkeit ( Psychische Leiden, Viruserkrankungen, Knochenbrüche usw. usw.) Da Paloma leider aber nun mit der KK einer Einigung zugesagt hat , dass wenn bis zum 07.11. der Widerspruch nicht bearbeitet ist, Sie dann die stationäre Reha antreten wird!!!! So steht es weiter oben in den Beitrag von Paloma also lieber Friedhelm lesen,lesen,lesen:-)gehen Sie 2 Tage vor dem Rehatermin zu Ihrem behandelnden Arzt oder Ärzten und lassen Sie sich "z.Zeit nicht Rehafähig schreiben" also Atest über Rehaunfähigkeit mit mediz. Begründung dieses senden Sie der Klinik, der KK und der DRV.Was ist das denn für ein Unsinn? Erstens wird jeder seriöse Arzt nur dann Reha-Unfähigkeit bescheinigen, wenn der Patient auch tatsächlich Reha-unfähig ist und zweitens lehnte der/die Fragesteller/in eine stationäre Reha ab, weil er/sie sich dazu in der Lage fühlt, eine stressigere ambulante Reha zu absolvieren. Wie will man unter diesen Voraussetzungen wohl eine "Reha-Unfähigkeit" begründen?
@GroKo Siehe erster Beitrag, erster Satz, oder auch hier nochmal zum nachlesen: *ich brauche bitte noch einmal eine Antwort von einem Experten.* Willst Du Gesund werden oder auf Meckerziege machen.
Wenn Du einen Experten brauchst bist Du bei mir richtig.Willst Du Gesund werden oder auf Meckerziege machen.
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