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Wunsch- und Wahlrecht Rehaklinik 2. Teil

von Paloma28.10.2016 | 09:34
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen, ich brauche bitte noch einmal eine Antwort von einem Experten. ich beziehe seit mehreren Monaten Krankengeld und hatte eine ambulante Reha beantragt. KK hat mich dazu NICHT aufgefordert. DRV Bund hat mir eine stationäre Reha bewilligt. Ich habe Widerspruch gegen die stationäre Reha eingelegt und auf mein Wunsch/Wahlrecht verwiesen. Das war vor drei Wochen. Die von mir favorisierte Klinik ist nicht nur einen Ort weiter, das war Empfehlung der Ärzte wegen meinem Krankheitsbild. Diese Klinik hat einen Vertrag mit DRV Land, aber nicht mit DRV Bund. Ich habe schon mehrfach beim DRV Bund angerufen, ich habe dort wohl keinen zuständigen Sachbearbeiter, jedesmal ist jemand anderer am Telefon. Die Aussage: Mein Widerspruch ist beim DRV Bund in der medizinischen Prüfung, wie lange das dauert kann mir niemand sagen. Wann ich eine Info bekomme weiß auch keiner. Meine Krankenkasse hat hinter meinem Rücken in der ursprünglich bewilligten Klinik den Termin um über 2 Wochen nach vorne verschoben. Ich habe jetzt einen Brief von meiner KK bekommen, eine Zusammenfassung unseres letzten Telefonates, dass wir zwar die Entscheidung der DRV abwarten, aber wenn ich nichts höre oder eine Ablehnung bekomme, dann am 7.11. in die ursprünglich bewilligte Klinik die Reha antrete. Die Klinik hat mir den neuen Termin auch bereits bestätigt. Jetzt könnte das alles etwas knapp werden. Ich habe alle paar Tage bei der DRV Bund angerufen und bekomme immer dieselbe Antwort, ist in der medizinischen Prüfung, man könne nichts sagen. Was mache ich denn jetzt, wenn ich bis Anfang November immer wieder dieselben Antworten von DRV Bund bekomme? Ich habe auf die Dringlichkeit wegen der Krankenkasse hingewiesen, komme mir vor wie in einer Zeitschleife. Fahre ich nicht in die Klinik am 7.11., weil mein Widerspruchsverfahren noch läuft, wird mir vermutlich mein Krankengeld gestrichen. Oder die KK übt nachträglich ihr Dispositionsrecht aus. Fahre ich in die Klinik, was passiert dann mit meinem laufenden Widerspruchsverfahren? Worst case: am 7.11. fahre ich in die Klinik und am 9.11. bekomme ich die Info, dass die Umeinweisung geklappt hat, das kann doch nicht wahr sein?! Gilt mein bewilligter Bescheid überhaupt noch, wo ich jetzt Widerspruch eingelegt habe oder ruht das wegen dem Widerspruch? Sollte/muß ich die Klinik informieren, dass ein Widerspruch läuft und dass ich evtl. Anfang November nicht wie geplant anreisen werde? Ich habe zu diesem Thema am 17.10. Antwort vom Experten erhalten, der mir empfahl mich wie oben beschrieben zu verhalten. Ich komme aber kein Stück weiter. Was soll und was kann ich tun?

9 Antworten

???am 28.10.2016 | 10:01
"Ich habe jetzt einen Brief von meiner KK bekommen, eine Zusammenfassung unseres letzten Telefonates, dass wir zwar die Entscheidung der DRV abwarten, aber wenn ich nichts höre oder eine Ablehnung bekomme, dann am 7.11. in die ursprünglich bewilligte Klinik die Reha antrete." Haben Sie sich mit dieser Regelung im Telefonat einverstanden erklärt? Falls ja, ist das aus meiner Sicht unglücklich. Normalerweise legt man Widerspruch ein und wartet das Ergebnis ab. Erst dann spricht man über den Antrittstermin in der alten oder neuen Klinik. Sie hätten jetzt sich selbst ein zeitliches Limit gesetzt. Und dafür gab es doch gewiss einen Grund? Ist der jetzt nicht mehr so wichtig? Das Ihre Krankenkasse nun auf Einhaltung dieser Regelung drängen wird, ist nachvollziehbar. Falls nein, sollten Sie das gegenüber Ihrer Krankenkasse und der Klinik klarstellen und deutlich darauf hinweisen, dass Sie erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens eine Reha antreten werden.
Karliam 28.10.2016 | 14:05
Hallo Paloma, gehen Sie 2 Tage vor dem Rehatermin zu Ihrem behandelnden Arzt oder Ärzten und lassen Sie sich "z.Zeit nicht Rehafähig schreiben" also Atest über Rehaunfähigkeit mit mediz. Begründung dieses senden Sie der Klinik, der KK und der DRV. Und es wird erstmal wieder verschoben, und die KK kann Ihnen das KG nicht streichen!Ist wie ähnlich wie AU. Um eine Reha antreten zu können muss man Rehafähig sein, dies wird im allg. auch vorher v. behandelnen Arzt angefordert, manchmal aber auch nicht.
Friedhelmam 28.10.2016 | 14:44
Zitat von Karli anzeigenausblenden
Was ist das denn für ein Unsinn? Erstens wird jeder seriöse Arzt nur dann Reha-Unfähigkeit bescheinigen, wenn der Patient auch tatsächlich Reha-unfähig ist und zweitens lehnte der/die Fragesteller/in eine stationäre Reha ab, weil er/sie sich dazu in der Lage fühlt, eine stressigere ambulante Reha zu absolvieren. Wie will man unter diesen Voraussetzungen wohl eine "Reha-Unfähigkeit" begründen?
Karliam 28.10.2016 | 15:36
gehen Sie 2 Tage vor dem Rehatermin zu Ihrem behandelnden Arzt oder Ärzten und lassen Sie sich "z.Zeit nicht Rehafähig schreiben" also Atest über Rehaunfähigkeit mit mediz. Begründung dieses senden Sie der Klinik, der KK und der DRV.
Was ist das denn für ein Unsinn? Erstens wird jeder seriöse Arzt nur dann Reha-Unfähigkeit bescheinigen, wenn der Patient auch tatsächlich Reha-unfähig ist und zweitens lehnte der/die Fragesteller/in eine stationäre Reha ab, weil er/sie sich dazu in der Lage fühlt, eine stressigere ambulante Reha zu absolvieren. Wie will man unter diesen Voraussetzungen wohl eine "Reha-Unfähigkeit" begründen?
Selbstverständlich nur wenn Patient Rehaunfähig ist, es gibt wohl mehrere Indikationen für eine vorübergehende Rehaunfähigkeit ( Psychische Leiden, Viruserkrankungen, Knochenbrüche usw. usw.) Da Paloma leider aber nun mit der KK einer Einigung zugesagt hat , dass wenn bis zum 07.11. der Widerspruch nicht bearbeitet ist, Sie dann die stationäre Reha antreten wird!!!! So steht es weiter oben in den Beitrag von Paloma also lieber Friedhelm lesen,lesen,lesen:-)
Palomaam 28.10.2016 | 18:00
Vielen Dank erstmal an alle für die vielen Ideen. Ich wollte nochmal kurz etwas klarstellen, ich habe im Gespräch mit der KK , nicht wissentlich zugestimmt ab 7.11. in eine stationäre Reha zu gehen. Ich bin das Gespräch zig mal in der Erinnerung durchgegangen. Wenn ich sehr selbstkritisch bin, habe ich vielleicht nicht vehement genug widersprochen, ich war einfach baff, dass die ohne Rücksprache den Termin von ursprünglich 25.11. auf 7.11. verschoben haben haben, und habe im Telefonat dann gesagt, es wäre gut gewesen, man hätte mal das Gespräch mit mir gesucht, denn ich habe zwischenzeitlich einen Widerspruch abgeschickt. Daraufhin war die Mitarbeiterin etwas pikiert und hat mir jetzt diese Gesprächsnotiz zugeschickt. Ich hatte noch nie eine Reha, ich weiß nicht ob die ambulante Reha stressiger ist, das ist im Nachbarort, angeblich sind die Inhalte dieselben, ich denke Urlaub würde das so oder so nicht. Es ist ganz ganz furchtbar, überhaupt jemand von DRV Bund zu erreichen, so was hab ich selten erlebt. Und wenn man dann jemanden erreicht hat, dann wissen die von nichts. Weiß jemand, wie das rechtlich aussieht: Gilt mein bewilligter Bescheid überhaupt noch, wo ich jetzt Widerspruch eingelegt habe oder ruht das wegen meinem Widerspruch? Sollte/muß ich die Klinik informieren, dass ein Widerspruch läuft und dass ich evtl. Anfang November nicht wie geplant anreisen werde? Oder ist hiervon eher abzuraten?
Palomaam 29.10.2016 | 09:22
@GroKo Siehe erster Beitrag, erster Satz, oder auch hier nochmal zum nachlesen: *ich brauche bitte noch einmal eine Antwort von einem Experten.* Willst Du Gesund werden oder auf Meckerziege machen.
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