Hallo Thomas Martin,
auch wenn ich Sie nicht an ein Reisebüro verweisen möchte, muss ich letztlich den Antworten von “Galgenhumor” und „B’son“zustimmen.
In den Verträgen zwischen den Rentenversicherungsträgern und den Kliniken werden - vereinfacht gesagt - auch die „besonderen Konditionen“ der zu tragenden Kosten für die Maßnahmen vereinbart. Ohne entsprechende Verträge kann der Rentenversicherungsträger aber keine „besonderen Konditionen“ für sich in Anspruch nehmen, so dass dann ggf. auch entsprechend höhere Kosten entstehen, die der jeweilige Rentenversicherungsträger vermeiden kann, wenn er eine „Vertragsklinik“ belegt. Insoweit wird und muss der Rentenversicherungsträger auch einer entsprechende Vertragsklinik (soweit für die jeweilige Indikation vorhanden) den Vorzug geben, solange sich das jeweilige Rehabilitationsziel in dieser auch erreichen lässt.