Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Zählen die Beiträge

von Der Selbstständige28.12.2016 | 12:51
1218 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde am 21.03.2015 gestellt. Der Antrag auf Nachzahlung bis zum 31.03 vom letzten Jahr am 26.01.2015 gestellt Der Antrag auf Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI wurde am 06.04.2015 gestellt. Seit dem 15.02.2013 liegt volle Erwerbsminderung vor. Mit Bescheid vom 29.05.2015 wurde die Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI zugelassen. Die Beiträge sind alle fristgerecht gezahlt worden. Zählen alle Beiträge? Da dank Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn Absatz 2 den Punkt "freiwillige Beiträge nach Satz 1 Nr. 2, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Beitragsverfahrens oder eines Verfahrens über einen Rentenanspruch eingetreten ist." zählen. Nur Stoppt sie wie in diesem Fall oben auch die Frist für § 207 oder zählen die Beiträge nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Selbständiger,

da das Beitragsverfahren für die Zahlung von freiwilligen Beiträgen für das Jahr 2016 bei Eintritt der Erwerbsminderung bereits anhängig war, werden die fristgerecht gezahlten Beiträge bei der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt.

Auch für die Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI gilt, dass diese bei der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt werden, wenn die Erwerbsminderung während des Beitragsverfahrens eingetreten ist.

Da der Antrag vom 06.04.2015 erst nach Eintritt der Erwerbsminderung gestellt wurde, können die nachgezahlten Beiträge für Ausbildungszeiten grundsätzlich nicht bei der Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt werden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn das vorherige Beitragsverfahren am 06.04.2015 noch offen war, zählen auch die nachgezahlten Beiträge für Ausbildungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente mit. Hat das vorherige Beitragsverfahren hingegen vor dem 06.04.2015 geendet (zum Beispiel weil Sie die freiwilligen Beiträge für das Jahr 2016 vor dem 06.04.2015 gezahlt haben), werden die nachgezahlten Beiträge für Ausbildungszeiten nur bei einer späteren Rente angerechnet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Der Selbstständigeam 28.12.2016 | 12:58
Es sollte heißen: Seit dem 15.02.2015 liegt volle Erwerbsminderung vor. Hier die verbesserte Version Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde am 21.03.2015 gestellt. Der Antrag auf Nachzahlung bis zum 31.03 vom letzten Jahr am 26.01.2015 gestellt Der Antrag auf Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI wurde am 06.04.2015 gestellt. Seit dem 15.02.2015 liegt volle Erwerbsminderung vor. Mit Bescheid vom 29.05.2015 wurde die Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI zugelassen. Die Beiträge sind alle fristgerecht gezahlt worden. Zählen alle Beiträge? Da dank Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn Absatz 2 den Punkt "freiwillige Beiträge nach Satz 1 Nr. 2, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Beitragsverfahrens oder eines Verfahrens über einen Rentenanspruch eingetreten ist." zählen. Nur Stoppt sie wie in diesem Fall oben auch die Frist für § 207 oder zählen die Beiträge nicht?
Der Selbstständigeam 28.12.2016 | 12:58
Es sollte heißen: Seit dem 15.02.2015 liegt volle Erwerbsminderung vor. Hier die verbesserte Version Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wurde am 21.03.2015 gestellt. Der Antrag auf Nachzahlung bis zum 31.03 vom letzten Jahr am 26.01.2015 gestellt Der Antrag auf Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI wurde am 06.04.2015 gestellt. Seit dem 15.02.2015 liegt volle Erwerbsminderung vor. Mit Bescheid vom 29.05.2015 wurde die Nachzahlung für Ausbildungszeiten nach § 207 SGB VI zugelassen. Die Beiträge sind alle fristgerecht gezahlt worden. Zählen alle Beiträge? Da dank Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn Absatz 2 den Punkt "freiwillige Beiträge nach Satz 1 Nr. 2, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Beitragsverfahrens oder eines Verfahrens über einen Rentenanspruch eingetreten ist." zählen. Nur Stoppt sie wie in diesem Fall oben auch die Frist für § 207 oder zählen die Beiträge nicht?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026