Hallo Regina,
der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist eine sogenannte Zurechnungszeit. Diese Zurechnungszeit wird auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.
Wenn Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen anstreben, sollte die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.
Des Weiteren muss wenigstens ein Grad der Behinderung von 50 vorliegen.