Hallo jojo,
soweit sich Ihre Frage auf freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, so werden diese prinzipiell bei der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre) und den Wartezeiten von 15, 20 und 35 Jahren als Beitragszeiten berücksichtigt.
Bei der Wartezeit von 45 Jahren für die derzeit in der Diskussion stehende „Rente mit 63“ werden freiwillige Beiträge hingegen nicht mit berücksichtigt.