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Experten-Antwort

zählt die private Einzahlung mit?

von jojo12.02.2014 | 09:38
1003 Ansichten
2 Antworten

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werden private Einzahlungen auch als Beitragsjahre gezählt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo jojo,

soweit sich Ihre Frage auf freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, so werden diese prinzipiell bei der allgemeinen Wartezeit (5 Jahre) und den Wartezeiten von 15, 20 und 35 Jahren als Beitragszeiten berücksichtigt.

Bei der Wartezeit von 45 Jahren für die derzeit in der Diskussion stehende „Rente mit 63“ werden freiwillige Beiträge hingegen nicht mit berücksichtigt.

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1 Antworten

Sternsucheram 12.02.2014 | 10:20
sie meinen wahrscheinlich freiwillige Beiträge ? falls ja, zählen diese zur Wartezeit von 35 Jahren, um grds. einen früheren Rentenbeginn zu ermöglichen. Falls Sie auf die "Rente mit 63" ansprechen, werden freiwillige Beiträge nicht dazugerechnet, da nur Pflichtbeiträge bzw. bestimmte beitragsfreie Zeiten (z.B. Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit) eingerechnet werden (entgültige Entscheidung bleibt aber noch abzuwarten)
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