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zählt d.Rente steuerlich als Progressionsvorbehalt?

von Renate21.01.2009 | 13:09
4417 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wenn beim Splitting 1 Arbeitnehmer u.der andere Rentner ist, zählt dann die Rente als Einkommen m.Progressionsvorbehalt?

6 Antworten

Knut Rassmussenam 21.01.2009 | 13:20
Nein.
Schiko.am 21.01.2009 | 14:33
Rente ist kein Ersatzeinkommen, sondern Renteneinkommen. Der steuerpflichtige Teil einer Rente, unterschiedlich für die gesetzliche oder private Rente erhöht das zu versteuernde Arbeitseinkommen end- sprechend. Bei der gesetzlichen ist für Rentenbeginn in 2009 der lebenslang geltende steuerfreie Betrag 42 %. Der steuerpflichtige Teil von 58% ermäßigt sich noch um bestimmte Ab- zugsbeträge, im wesentlichen um 10,15% für Kranken/Pflegeversicherung aus der Bruttorente. Mit freundlichen Grüßen.
Renateam 21.01.2009 | 14:45
Danke an Schicko und Knut. Also bin ich mit Rente besser dran als mit Lohnersatzleistungen?
obamaniaam 21.01.2009 | 14:49
Kommt drauf an (auf den Steuersatz vor und nach Anwendung des Progressionsvorbehaltes, die Höhe Ihrer Gsamteinkommen, der Art Ihrer Einkünfte, (Halbeinkünfteverfahren), Dauer der einzelnen Steuerlich wirksamen Einkünfte im Bemessungszeitraum usw.! Meinem steuerlichen Gefühl nach ist die Rente eher günstiger, genaueres kann Ihnen ein Steuerberater sagen.
Schiko.am 21.01.2009 | 15:57
Dies reizt mich zu einem Musterbeispiel, obwohl ja nur Theorie. Wie" Obama" schon bemerkte, auf die Proportionen kommt es an. Gehe mal von 30.000 zu versteuernden (nicht Brutto) Arbeitseinkommen und einer Jahresrente 20.000, beginnend in 2009 aus: 30.000 zu versteuerndes Steuer. Splittingtabelle 3.084 11.600 58 % der Rente 41.600 zu versteuerndes dto. 6.138 oder 30.000zu versteuerndes und 3.084 10,280% 20.000Bruttorente (Progression) 50.000 zu versteuern dto. 8.542 17,084 %. 30.000 zu versteuerndes mit 17,084 % 5.125 Steuer. Die steuerliche Variante ist also um (6138-5125) 1.013 schlechter. Habe mir erspart die Abzugsbeträge für Rente zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen.
Hannesam 24.01.2009 | 12:32
Eine klare Frage von Renate; eine klare Antwort von Knut - alle anderen Erläuterungen sind dem Grunde nach unerlaubte Steuerberatung und sollten vermieden werden, wenn die Finanzverwaltung hier nicht einschreiten sollte. Bitte auch in diesem Forum beachten.
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