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Experten-Antwort

Zählt später gezahltes Krankengeld als Hinzuverdienst?

von Karl Paul10.07.2019 | 09:11
125 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, Ich bin bis 30.06.19 krankgeschrieben gewesen und habe hier Krankengeld bezogen. Dieses wird immer nach Ablauf der Krankschreibung zur Auszahlung gebracht. Ab 01.07.19 bin ich befristeter Voller Erwerbsminderungsrentner. Nun habe ich hier gelesen, das es nicht relevant ist wann ich einen Geldanspruch erworben habe, sondern wann dieser zur Auszahlung gelangt. Dies war allerdings im Juli wo ich bereits Rentner bin. Ist diese Zahlung Hinzuverdienst und ich muss diese melden? Mit freundlichen Grüßen Karl Paul

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Karl Paul,

entgegen der Aussage von GroKo müssen wir hier etwas richtig stellen. Bei einer VOLLEN Erwerbsminderungsrente zählt Krankengeld NICHT als Hinzuverdienst. Dies wäre lediglich bei einer TEILWEISEN Erwerbsminderungsrente der Fall. Allerdings kann es sein, dass ein Erstattungsanspruch seitens der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger gem. § 104 ff. SGB X besteht. Aus diesem Grund, sollten Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie kurz vor der Rente Krankengeld erhalten haben, damit dieser sich mit der Krankenkasse bezüglich etwaiger Erstattungsansprüche in Verbindung setzen kann. Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Krankenkasse auf eine Rentennachzahlung der Rentenversicherung einen Geldanspruch hat, um das von ihr gezahlte Krankengeld zum Teil zurück zu erhalten.

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1 Antworten

Grokoam 10.07.2019 | 09:14
Ja.
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