Hallo Karl Paul,
entgegen der Aussage von GroKo müssen wir hier etwas richtig stellen. Bei einer VOLLEN Erwerbsminderungsrente zählt Krankengeld NICHT als Hinzuverdienst. Dies wäre lediglich bei einer TEILWEISEN Erwerbsminderungsrente der Fall. Allerdings kann es sein, dass ein Erstattungsanspruch seitens der Krankenkasse gegenüber dem Rentenversicherungsträger gem. § 104 ff. SGB X besteht. Aus diesem Grund, sollten Sie dem zuständigen Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie kurz vor der Rente Krankengeld erhalten haben, damit dieser sich mit der Krankenkasse bezüglich etwaiger Erstattungsansprüche in Verbindung setzen kann. Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Krankenkasse auf eine Rentennachzahlung der Rentenversicherung einen Geldanspruch hat, um das von ihr gezahlte Krankengeld zum Teil zurück zu erhalten.