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Experten-Antwort

Zahlbetrag ohne Beitragszuschuss

von SouSou28.08.2011 | 22:26
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3 Antworten

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Guten Tag, ich muss für meinen Vater die Einkommensanfrage zur Berechnung der beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausfüllen, da er selbst momentan nicht dazu in der Lage ist. Ich mache dies zum ersten Mal und habe bisher noch nicht sehr viel mit diesem "Papierkram" zu tun gehabt und nun eine Frage. Und zwar steht bei Renten, dass ich den Zahlberag ohne Beitragszuschuss angeben soll. Der Bescheid mit der Berechnung der Monatsrente verwirrt mich allerdings etwas... Welche der angegebenen Werte wäre denn nun der Zahlbetrag ohne Beitragszuschuss? In dem Bescheid heißt es: " Die monatliche Rente beträgt 1.118,43€. Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung bei der Krankenkasse [...] 14,90 % von 1.118,43€ = 166,65€ Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers 14,00% (14,90 % - 0,90%) von 1.118,43€ = 156,58€ davon die Hälfte = 78,29€ Beitragsanteil des Rentners: 166,65€ - 78,29€ = - 88,36€ Pflegeversicherungsbeitrag 1,95 % (mit Nachweis der Elterneigenschaft) von 1.118,43€ =m -21,81 Monatlicher Zahlbetrag 1.008,26€" Welche dieser Summen ist nun der Zahlbetrag ohne Beitragszuschuss? Vlt. eine etwas dumme Frage aber ich blicke da grade nicht durch.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1.008,26 Euro lautet der einzutragende Zahlbetrag.

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2 Antworten

SouSouam 28.08.2011 | 22:42
Ah... ich glaube ich habe es schon selbst rausgefunden. Das ist dann der hier beschriebene "Monatliche Zahlbetrag". Oder?
B2am 29.08.2011 | 06:45
14,90 % von 1.118,43€ = 166,65€ Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers 14,00% (14,90 % - 0,90%) von 1.118,43€ = 156,58€ davon die Hälfte = 78,29€ Beitragsanteil des Rentners: 166,65€ - 78,29€ = - 88,36€ Pflegeversicherungsbeitrag 1,95 % (mit Nachweis der Elterneigenschaft) von 1.118,43€ =m -21,81 Monatlicher Zahlbetrag 1.008,26€" Welche dieser Summen ist nun der Zahlbetrag ohne Beitragszuschuss? Vlt. eine etwas dumme Frage aber ich blicke da grade nicht durch.
Laut Ihren Angaben ist Ihr Vater in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Das heisst er bekommt keinen Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI. Damit ist der von Ihnen genannte Zahlbetrag automatisch der von Ihnen gesuchte Zahlbetrag ohne Zuschuss. Die Frage macht so eigentlich nur Sinn für Rentner die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind.
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