1.008,26 Euro lautet der einzutragende Zahlbetrag.
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1.008,26 Euro lautet der einzutragende Zahlbetrag.
14,90 % von 1.118,43€ = 166,65€ Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers 14,00% (14,90 % - 0,90%) von 1.118,43€ = 156,58€ davon die Hälfte = 78,29€ Beitragsanteil des Rentners: 166,65€ - 78,29€ = - 88,36€ Pflegeversicherungsbeitrag 1,95 % (mit Nachweis der Elterneigenschaft) von 1.118,43€ =m -21,81 Monatlicher Zahlbetrag 1.008,26€" Welche dieser Summen ist nun der Zahlbetrag ohne Beitragszuschuss? Vlt. eine etwas dumme Frage aber ich blicke da grade nicht durch.Laut Ihren Angaben ist Ihr Vater in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Das heisst er bekommt keinen Beitragszuschuss nach § 106 SGB VI. Damit ist der von Ihnen genannte Zahlbetrag automatisch der von Ihnen gesuchte Zahlbetrag ohne Zuschuss. Die Frage macht so eigentlich nur Sinn für Rentner die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat versichert sind.
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