Wie Sie bereits der Antwort von W*lfgang" entnehmen können, werden vom Renten Service Zahlungen mit Zahlungsanweisung zur Verrechnung geleistet, wenn Sie keine unbare Zahlung wünschen. In diesem Fall werden Ihnen die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung als Brief zugesandt und können dann am Schalter einer Filiale der Deutsche Post AG eingelöst oder einem Geldinstitut zur Gutschrift auf ein Konto übergeben werden.