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Experten-Antwort

Zahlung des Jahreshöchstbeitrages für freiwillige Rentenbeiträge als Einmalbetrag für 2022

von Bernd ER22.11.2021 | 15:25
126 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, bei mir tritt ab März 2022 mit der Umwandlung Volle Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für Schwerbehinderte ein neuer Leistungsfall und somit eine Neuberechnung der neuen Rente ein. Bisher zahlte ich monatlich Beiträge in die freiwillige Rentenversicherung der DRV Bund ein. Kann ich bis Mitte Februar 2022 den vollen Jahresbetrag als Einmalzahlung leisten (für das Jahr 2022 sind es 15.735 €) und dann für das restliche Jahr 2022 keine Zahlungen mehr.? Oder müssen es immer Monatsbeiträge sein, gäbe es dadurch Vor- oder Nachteile? Für Ihre Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd ER,

eine Zahlung freiwilliger Beiträge für die Zukunft ist nicht möglich.

Auswirkungen auf die Höhe der Altersrente ab dem 01.03.2022 hätte eine vorzeitige Zahlung der Beiträge von März bis Dezember 2022 ohnehin nicht, da nur die freiwilligen Beiträge für Januar und Februar 2022 berücksichtigt werden können.

Solange Sie nicht Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, ist die Zahlung freiwilliger Beiträge auch neben dem Bezug einer Altersvollrente möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können dagegen freiwillige Beiträge nur neben dem Bezug einer Altersteilrente gezahlt werden.

Ob dies für Sie rentabel ist, sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger klären.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Berateram 23.11.2021 | 14:50
Sie können neben der vorgezogenen Altersrente freiwillige Beiträge bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze einzahlen. Diese wirken sich allerdings erst ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze rentenerhöhend aus. Selbst dann können Sie noch weiter freiwillige Beiträge einzahlen, allerdings nur, wenn Sie eine Teilrente (mindestens 99 %) beziehen. Ob sich das aber lohnt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Ich kenne bisher keinen Rentner der dies gemacht hat, was allein schon einiges aussagt.
Bernd ERam 23.11.2021 | 13:42
danke für die Auskunft. D.h. nur die Zahlungen (höchstens 1311,30 €/Monat) im Januar und Februar 2022 wirken sich in meinem Fall auf den neuen Leistungsfall ab 01.März 2022 aus? Ich habe gelesen, dass auch Sonderzahlungen möglich sind, wenn man monatlich freiwillige Beiträge einzahlt. Danke.
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