Hallo Bernd ER,
eine Zahlung freiwilliger Beiträge für die Zukunft ist nicht möglich.
Auswirkungen auf die Höhe der Altersrente ab dem 01.03.2022 hätte eine vorzeitige Zahlung der Beiträge von März bis Dezember 2022 ohnehin nicht, da nur die freiwilligen Beiträge für Januar und Februar 2022 berücksichtigt werden können.
Solange Sie nicht Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, ist die Zahlung freiwilliger Beiträge auch neben dem Bezug einer Altersvollrente möglich. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können dagegen freiwillige Beiträge nur neben dem Bezug einer Altersteilrente gezahlt werden.
Ob dies für Sie rentabel ist, sollten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung