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Experten-Antwort

Zahlung durch den Arbeitgeber bei vorz. Renteneintritt

von Rentner196116.11.2022 | 16:28
125 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, was ist zu beachten wenn man 2024 vorzeitig Rente beziehen möchte (Geburtsjahr 1961) und der Arbeitgeber einen Ausgleich zahlt. Wie hoch wäre die Summe, die der Arbeitgeber zahlen müsste, damit die Rente Abschlagsfrei bleibt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentner 1961!

Erst einmal vielen Dank an Melli und W°lfgang.

Bleibt noch zu ergänzen, dass die Beantragung (trotzdem) durch Sie erfolgen muss (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0210.html) und dass Ihr Arbeitgeber eine Kopie des Bescheides für seine Lohnunterlagen benötigt.

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2 Antworten

W°lfgangam 16.11.2022 | 21:52
Hallo Rentner1961, hier finden Sie einen aktuellen/zuverlässigen Rechner (wahllos mal eben gefunden) - Zahlen eingeben (bei Ihnen 42 Monate vorgezogener Rentenbeginn/Abschlag 12,6 %, Rentenprognose 63 ohne Abschlag) und fertig. Bei Beispielrechnung von 2000 € mit 63/ohne Abschlag, ergeben sich rd. 58000 € als erforderliche Ausgleichszahlung *), um tatsächlich die 2000 (brutto!) erhalten zu können. *) Zahlen für Einzahlung/Antragsstellung in diesem Jahr. Im nächsten Jahr wird es, da sich die Berechnungswerte ändern, um grob 10 % mehr kosten. Gruß w.
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