Hallo Michael,
den vorherigen Antworten gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen.
Nachzahler hat den Mindest- und Höchstbeitrag korrekt beziffert, ebenso die Ausschlussfrist bis Vollendung des 45. Lebensjahres.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung