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Experten-Antwort

Zahlung freiwillige Rentenversicherung

von Michael04.01.2022 | 09:34
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin Arbeitnehmer, 41 J und zahle seit 2000 RV Beiträge, meist in Höhe des Maximums der Beitragsbemessungsgrenze. Die einzige "Lücke", die mir ausgewiesen wird, ist eine Schulzeit zwischen dem 16. und 17. LJ. Könnte ich hierfür zusätzlich freiwillige RV Beiträge zahlen und wie hoch können diese sein? Vielen Dank & viele Grüße, Michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michael,

den vorherigen Antworten gibt es nicht mehr viel hinzuzufügen.

Nachzahler hat den Mindest- und Höchstbeitrag korrekt beziffert, ebenso die Ausschlussfrist bis Vollendung des 45. Lebensjahres.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

Nachzahleram 04.01.2022 | 10:01
Nachzahlung für Schulausbildung Eine Nachzahlung freiwilliger Beiträge ist weiterhin möglich für Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, wenn diese Zeiten nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden und auch nicht bereits mit Beiträgen belegt sind. Konkret kommt eine Nachzahlung in Frage - für schulische Ausbildungszeiten im 17. Lebensjahr (also zwischen dem 16. und 17. Geburtstag), - für schulische Ausbildungszeiten, die länger als acht Jahre gedauert haben, - für Zeiten einer Fach- oder Hochschulausbildung nach dem Abschluss im Sinne der Rentenversicherung. Wer von einem dieser Sachverhalte betroffen ist, sollte sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung über die Nachzahlungsmöglichkeit informieren und ggf. einen Antrag auf Nachzahlung (der in diesem Fall erforderlich ist) stellen. 2022 kann der monatliche Beitrag mindestens 83,70 Euro und höchstens 1.311,30 Euro betragen. Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor man 45 Jahre alt wird. Hier sind Teilzahlungen möglich, die Beträge können aber auch auf einen Schlag gezahlt werden. Eine Zusammenballung der Zahlung in einem Jahr mit hohen steuerpflichtigen Einkünften kann Steuervorteile bringen, da der größte Teil der Nachzahlungsbeträge steuerlich absetzbar ist.
Michaelam 04.01.2022 | 10:06
Vielen Dank! Das habe ich auch gelesen. Heißt aber konkret, dass ich grundsätzlich für dieses eine Schuljahr fast 16.000 Euro "nachzahlen" könnte.
egal (der Erste)am 04.01.2022 | 10:40
Genau das heißt es. Und wenn Sie, wie geschrieben, bislang immer Beiträge irgendwo im Bereich der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt haben, wären das vermutlich auch das Sinnvollste, wenn Sie ne Stange Geld übrig haben. Anderenfalls würde sich der Zahlbetrag einer eventuell mal zu gewährenden Erwerbsminderungsrente durch die Zahlung geringerer Beiträge für dieses 1 Jahr sogar vermindern durch den dann entstehenden Gesamtdurchschnitt Ihrer gezahlten Beiträge (sofern einigermaßen durchgängig rentenrechtliche Zeiten vorliegen).
Berndam 04.01.2022 | 11:30
Wenn Zeiten nach dem 17. Lebensjahr nachgezahlt werden, kann sich das nicht negativ auf eine EM-Rente auswirken, weil diese Zeiten ohne Nachzahlung mit 0 bewertet werden. Anders sieht es mit dem Jahr zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr aus, diese werden ohne Nachzahlung in der Regel nicht bewertet, sodass ein geringer Beitrag zu einem geringeren Durchschnitt und damit zu einer geringeren Erwerbsminderungsrente führen würde. Ich würde auch den Maximalbetrag für Vorsorgeaufwendungen im Blick halten, sodass es sich steuerlich in der Regel eher lohnt, die Zahlung auf mehrere Jahre aufzuteilen, in diesem Punkt müsste aber ggf. ein Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater zu Rate gezogen werden.
egal (der Erste)am 04.01.2022 | 12:21
Es ging in der konkreten Frage auch nur um Schulzeiten von 16-17!
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