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Experten-Antwort

Zahlung Sterbevierteljahr

von Hugo03.03.2025 | 16:39
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Guten Tag, muß bei Verzicht auf Hinterbliebenenrente die Zahlung für das Sterbevierteljahr zurück gezahlt werden? Viele Grüße Hugo

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellte Antrag auf Zahlung des Sterbevierteljahres gilt als wirksamer Antrag auf Witwen-/ Witwerrente. Es handelt sich bei dieser Leistung um eine Vorschusszahlung auf die ersten drei Monate der Hinterbliebenenrente. Eine Einkommensanrechnung findet in diesem Zeitraum nicht statt. Erst ab Beginn des vierten Monats wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Ein Verzicht auf die Hinterbliebenenrente ist grundsätzlich möglich. Dieser wird wirksam mit Ablauf des Monats nach dem Eingang der Verzichtserklärung beim Rentenversicherungsträger, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt, ab dem der Verzicht wirksam sein soll (z.B. ab Beginn des Monats nach Ablauf des Sterbevierteljahres).

Da Ihnen im Sterbevierteljahr die Witwerrente ohne Einkommensanrechnung in voller Höhe zusteht, wäre eine weitere Möglichkeit, im Antrag auf Witwerrente anzugeben, dass Sie so hohe Einkünfte erzielen, dass die Witwerrente vollständig ruht. Die Sachbearbeitung geht dann von einem sogenannten "Supereinkommen" aus. Sie erhalten einen Bescheid über die Gewährung der Witwerrente in den ersten drei Monaten. Für die folgende Zeit ruht die Rente in voller Höhe. Rückfragen zu Ihrem Einkommen erhalten Sie zukünftig von Amts wegen nicht mehr, können aber jederzeit einen Antrag auf Einkommensminderung stellen, wenn sich eine Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen ergibt.

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6 Antworten

Mondkindam 03.03.2025 | 17:00
Ich wüsste keinen vernünftigen Grund aus dem man auf die Hinterbliebenenrente verzichtet.
Königam 03.03.2025 | 17:29
Ich auch nicht. Sollten dadurch Zahlungen anderer Sozialleistungen erforderlich werden, ist ein Verzicht gar nicht erlaubt.
Hugoam 03.03.2025 | 17:39
Da meine Frau eine Rente von 333,33 € und ich eine von 3.333,33 €. Mondlicht aus und Mondklappe, das wars.
Klugpuperam 03.03.2025 | 17:49
Man kann nur auf etwas verzichten, auf das man einen Anspruch hat. Im Sterbevierteljahr gibt es keine Einkommensanrechnung. Falls für die Zeit nach dem Sterbevierteljahr Supereinkommen unterstellt wird, dann ist das kein Verzicht.
Schadeam 03.03.2025 | 17:55
Am einfachsten wäre R0500 und R0810 auszufüllen und bei der Frage nach Einkünften folgenden Satz zu schreiben: ich gehe davon aus, dass ich keine laufende Rente erhalte weil meine eigenen Rent eüber 3000€ beträgt. Ganz eiunfach, und das ist kein unzulässiger Verzicht. Wenn Ihre Sachbearbeitung effektiv arbeitet, sind die glücklich damit ......
Oh Mannam 03.03.2025 | 20:29
Sie scheinen etwas verwirrt zu sein.🤦‍♂️
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