Der beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellte Antrag auf Zahlung des Sterbevierteljahres gilt als wirksamer Antrag auf Witwen-/ Witwerrente. Es handelt sich bei dieser Leistung um eine Vorschusszahlung auf die ersten drei Monate der Hinterbliebenenrente. Eine Einkommensanrechnung findet in diesem Zeitraum nicht statt. Erst ab Beginn des vierten Monats wird Ihr eigenes Einkommen angerechnet. Ein Verzicht auf die Hinterbliebenenrente ist grundsätzlich möglich. Dieser wird wirksam mit Ablauf des Monats nach dem Eingang der Verzichtserklärung beim Rentenversicherungsträger, es sei denn, Sie bestimmen einen späteren Zeitpunkt, ab dem der Verzicht wirksam sein soll (z.B. ab Beginn des Monats nach Ablauf des Sterbevierteljahres).
Da Ihnen im Sterbevierteljahr die Witwerrente ohne Einkommensanrechnung in voller Höhe zusteht, wäre eine weitere Möglichkeit, im Antrag auf Witwerrente anzugeben, dass Sie so hohe Einkünfte erzielen, dass die Witwerrente vollständig ruht. Die Sachbearbeitung geht dann von einem sogenannten "Supereinkommen" aus. Sie erhalten einen Bescheid über die Gewährung der Witwerrente in den ersten drei Monaten. Für die folgende Zeit ruht die Rente in voller Höhe. Rückfragen zu Ihrem Einkommen erhalten Sie zukünftig von Amts wegen nicht mehr, können aber jederzeit einen Antrag auf Einkommensminderung stellen, wenn sich eine Änderung in Ihren Einkommensverhältnissen ergibt.