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Zahlung volle Erwerbsminderungsrente

von Tom30.10.2010 | 11:54
1938 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, meine EM Rente endet bald. Bekomme die Rentengutschrift immer am Ende eines Monates so am 29 oder 30. Ist das die Rentenzahlung für den Monat des Zahlungseinganges der Rente, also rückwirkend oder schon die Rente im voraus für den nächsten Monat? Vielen Dank Tom

3 Antworten

Klemensam 30.10.2010 | 12:43
Die gesetzlichen Rentenleistungen werden grundsätzlich immer am Monatsende ausgezahlt. Seit April 2004 erfolgt die rückwirkende Auszahlung. Davor wurden die Altersbezüge vorschüssig ausgezahlt
Skatrentneram 31.10.2010 | 16:04
Schauen Sie sich Ihren Kontoauszug einmal genau an, dort steht drauf für welchen Monat die Rente gezahlt wurde. Lesen bildet.
-_-am 01.11.2010 | 20:58
Ihre Informationen genügen zur Beantwortung Ihrer Frage nicht. Sofern Ihre Rente erstmals nach dem 31.03.2004 gezahlt wurde, gilt: "Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt." http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__118.html Ist jedoch die erste Rentenzahlung seinerzeit vor dem 01.04.2004 erfolgt, handelt es sich um eine vorschüssige Zahlung. In dem Fall wäre die Zahlung am Monatsende für den Folgemonat bestimmt (altes Recht).
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