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Experten-Antwort

Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente

von Alexandra28.09.2021 | 18:16
78 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich verstehe etwas nicht: auf Ihrer Internetseite (ihre-vorsorge.de) habe ich gelesen und es so verstanden, dass eine jährlich neue Auskunft von der Rentenversicherung zu erteilen ist, sofern eine Zahlung des Beitrages über mehrere Jahre hinweg erfolgen soll, da sich die Rentenwerte ändern und somit am Ende nicht der Ausgleich in voller Höhe erfolgt und noch ein (wenn auch niedriger Betrag übrig bleibt). Im Informationsblatt und laut tel. Auskunft meines Rentensachbearbeiters soll ich jedoch über die Jahre hinweg (ich plane mit 7 Jahren und Zahlung von Beträgen einmal im Jahr in unterschiedlicher Höhe) einfach centgenau den Betrag zahlen, der in der mir nun zugesandten Auskunft genannt wird. Bleibt dann nicht voraussichtlich aus o.g. Gründen ein auszugleichender Betrag übrig? Laut Sachbearbeiter wurde mir gesagt, dass dies nichts ausmache. Auf meine weiteren Fragen hin sagte er mir dann, dass dann bei abschließender Zahlung bzw. bei der Rentenantragstellung zu prüfen sei, ob wirklich eine noch auszugleichender Betrag verbliebe. Wäre es nicht sinnvoller, die Auskünfte jährlich seitens der Rentenversicherung zu erteilen - so steht es schließlich auch sinngemäß auf dieser Internetseite: es macht zwar der Rentenversicherung etwas Mehrarbeit, wäre jedoch sinnvoll. Nach meinem Verständnis würde ich aufgrund der sich verändernden Rentenwerte die von mir zu leistende Zahlung bei jährlich angepasster Auskunft der Rentenversicherung niedriger halten können, als wenn ich erst bei meiner Rentenantragstellung nachhalten lasse, wieviel noch zu zahlen ist.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alexandra,

nach einer erfolgten Teilzahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erhalten Sie eine Feststellung der geminderten persönlichen Entgeltpunkte, die durch die Zahlung eines Teilbetrages ausgeglichen sind.

Ferner teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die Höhe der noch verbleibenden Minderung der persönlichen Entgeltpunkte und die Höhe des Betrages zur Ausgleichszahlung der verbleibenden Minderung mit.

Da es Ihnen selbst freigestellt ist, ob und in welcher Höhe Sie weitere Teilzahlungen oder einen vollständigen Ausgleich vornehmen wollen, können Sie jederzeit eine neue aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern, die dann alle erforderlichen Angaben enthält.

Für steuerliche Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schlaubiam 28.09.2021 | 18:36
nach jeder erfolgten Zahlung erhalten Sie einen Bescheid, in welcher Höhe Entgeltpunkte noch ausgeglichen werden können. Warum soll die DRV nochmals einen zusätzlichen Bescheid erteilen? Die DRV braucht keine Beschäftigungsmaßnahmen
Jonnyam 28.09.2021 | 19:00
Sie sollten in jedem Fall die Gelegenheit nutzen und eine Teilzahlung auf 2022 zu verschieben. Das ist nämlich dann aufgrund der neuesten Zahlen 6,36 Prozent billiger!
W°lfgangam 28.09.2021 | 19:24
Ergänzend: Kann dann allerdings nicht mehr für einen etwaigen 'günstigeren' Steuerabzug für 2021 genutzt werden *) ...hmm, ob das die '6,36 % billiger' überwiegt?! ;-) Grundsätzlich gebe ich den Hinweis, bei ratenweiser Ausgleichszahlung die Rate um vielleicht 2 %/Jahr zu erhöhen, um mit den (wohl wieder) steigenden Rentenwerten Schritt zu halten - kann man machen, oder sich die 'Schlussrate' (wenn es denn Centgenau mit dem Abschlag genau passen soll) ausrechnen lassen. Auf die letzten 10-20 € kommt es doch eigentlich gar nicht an ... Gruß w. *) PS: da das hier kein 'Steuer-Forum' ist, werden Fragen dazu besser vom heimischen Steuerberater /Lohnsteuerhilfeverein /Fachanwalt für Steuerfragen zu beantworten sein, wenn es um Optimierung in diesem Bereich zu Ausgleichszahlungen für Rentenminderungen /Altersvorsorgeaufwendungen /steuerrechtliche Relevanz geht.
Deutsche Rentenversicherung
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