Hallo Alexandra,
nach einer erfolgten Teilzahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters erhalten Sie eine Feststellung der geminderten persönlichen Entgeltpunkte, die durch die Zahlung eines Teilbetrages ausgeglichen sind.
Ferner teilt Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger die Höhe der noch verbleibenden Minderung der persönlichen Entgeltpunkte und die Höhe des Betrages zur Ausgleichszahlung der verbleibenden Minderung mit.
Da es Ihnen selbst freigestellt ist, ob und in welcher Höhe Sie weitere Teilzahlungen oder einen vollständigen Ausgleich vornehmen wollen, können Sie jederzeit eine neue aktuelle Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern, die dann alle erforderlichen Angaben enthält.
Für steuerliche Fragen hierzu empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater zu wenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung