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Experten-Antwort

Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung

von nochmalgerdi21.07.2011 | 19:41
1316 Ansichten
2 Antworten

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Wie funktioniert das genau - und könnte ich das bei Bezug einer EMRente auch machen? D.h., wenn ich zwischen dem Alter von 60 und 63 eine EMRente erhalte und in dieser Zeit diese o.g. Beiträge einzahle, könnte ich dann mit 63 ( GdB 50) abschlagsfrei in Rente??

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.07.2011 | 11:12

Es können nur Rentenminderungen ausgeglichen werden, die durch die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente entstehen (§ 187a Abs. 1 SGB VI) . Dagegen ist ein Ausgleich von auf dem geminderten Zugangsfaktor (§ 77SGB VI) einer Erwerbsminderungsrente beruhenden Rentenminderung nicht durch eine Beitragszahlung möglich.

1 Antworten

KSCam 21.07.2011 | 20:58
Den Abschlag mit Geld auszugleichen, rechnet sich in aller Regel nicht. Aber lassen Sie sich individuell beraten. PS: das Geld, das Sie da aufwenden müssten, holen Sie nie im Leben mehr rein.
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