Hallo Kalle,
bei Hinterbliebenenrenten kommt es auf die Staatsangehörigekeit des Verstorbenen an. wenn dieser die Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates hatte, dann wird die Rente zu 100% gezahlt, unabhängig vom Aufenthaltsort oder der Staatsangehörigkeit der Witwe.
Die entsprechende Rechtsänderung erfolgt im Jahr 2007 (§ 113 Abs. 3 SGB VI).
Nachlesen können Sie das auch in folgender Broschüre:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/29156/publicationFile/2788/rente_ohne_grenzen_arbeiten_im_ausland.pdf