Hallo Barbara M.,
wenn ich Sie richtig verstehe, dann haben Sie einen Antrag auf Erteilung einer Rentenauskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung gestellt, eine entsprechende Auskunft bekommen und in der Folge auch Beiträge gezahlt.
Für mich ist kein Grund ersichtlich, warum diese nicht bei Ihrer Altersrente berücksichtigt und sich rentensteigernd auswirken sollten.
Da ich aber die Details Ihres Einzelfalles nicht kenne, kann ich keine abschließende Beurteilung abgeben. Sie sollten diesbezüglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung