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Experten-Antwort

Zahlungen nach Antrag V0210 zur Rentenminderung während Arbeitslosigkeit

von Barbara M.29.01.2024 | 15:23
399 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Jahr 2019 habe ich eine Abfindung angeboten bekommen und habe dadurch veranlasste einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung wahrgenommen. Insbesondere um mit der Abfindung etwas für meine Rente zu tun. Bei diesem Termin wurde mir nicht gesagt dass es die Möglichkeit gibt direkt in die Rentenversicherung einzuzahlen (Das habe ich erst in diesem Forum erfahren). Auch von einem Antrag V0210 auf Rentenzusatzzahlung ist mir abgeraten worden,- das würde sich nicht lohnen. Ich habe diesen Antrag dann trotzdem gestellt und auch einen Großteil meiner Abfindung einbezahlt. Diese Überweisungen habe ich während meiner Arbeitslosigkeit geleistet. Jetzt habe ich gehört dass es dazu Einschränkungen gibt und die Zahlungen nicht entsprechend dem Antrag zum Ausgleich herangezogen werden. Dieses Jahr werde ich 63 und ich könnte oder muss in Rente gehen da ich inzwischen Bürgergeld bekomme. Sind meine Zahlungen jetzt nur eine Spende an unsere Rentenversicherung gewesen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara M.,

 

wenn ich Sie richtig verstehe, dann haben Sie einen Antrag auf Erteilung einer Rentenauskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung gestellt, eine entsprechende Auskunft bekommen und in der Folge auch Beiträge gezahlt.

 

Für mich ist kein Grund ersichtlich, warum diese nicht bei Ihrer Altersrente berücksichtigt und sich rentensteigernd auswirken sollten.

 

Da ich aber die Details Ihres Einzelfalles nicht kenne, kann ich keine abschließende Beurteilung abgeben. Sie sollten diesbezüglich bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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15 Antworten

Sebastianam 29.01.2024 | 16:09
In diesem Fall warten Sie am besten die Expertenantwort ab.
Corneliusam 29.01.2024 | 16:29
"Ich habe gehört ..." - Von wem denn? Was eingezahlt wurde, wird auch berücksichtigt.
Oh Mannam 29.01.2024 | 16:42
Wo haben Sie das denn gehört? Völliger Unsinn. Man hat Ihnen doch sicher schon alles erläutert bevor Sie das Geld eingezahlt haben. Was soll also jetzt das Theater?
Barney am 29.01.2024 | 18:17
Echt, gibt's hier Expertenantworten? Da muss man erstmal drauf kommen. Hätte sonst glatt auf den Busfahrplan gewartet!
gut überlegenam 29.01.2024 | 19:14
Sofern Sie nicht in der Zeit zwischen 2019 und jetzt eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben (bei der durch die Zurechnungszeiten freiwillige -auch Ausgleichs-Zahlungen meistens für 'die Katz' sind), haben Sie eigentlich nichts verkehrt gemacht. Sie können sich bei Ihrer zuständigen DRV eine 'Probeberechnung' anfordern, wie hoch Ihre Rente zum gewünschten Rentenbeginn mit Datum xx wäre und alternativ ein späteres Datum *), denn bis 2026 dürfen Sie nicht 'zwangsverrentet' werden > https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/die-wichtigsten-regelungen-bei… (achten Sie hier ggfs. auch auf aktuelle Gesetzesänderungen!! bzw. informieren Sie sich bei der das Bürgergeld zahlenden Stelle) Beachten Sie auch, dass während des Bezugs von Bürgergeld keine Rentenbeiträge für Sie bezahlt werden > https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergerge… *) deshalb zwei 'Probeberechnungen'
Bruneam 29.01.2024 | 20:10
Sie müssen bei Bürgergeld Bezug nicht mehr mit 63 in Rente gehen, also sie werden nicht mehr zwangsverrentet.
Barbara M.am 30.01.2024 | 09:34
Von der Verbraucherschutzberatung,- 2 Jahre vor dem Rentenbeginn sollen keine Zahlungen zur Rentenminderung möglich sein!? Und wieso diese Häme?
Barbara M.am 30.01.2024 | 09:42
Oh Mann,- ich wette wenn ich mich nicht Barbara sondern Bernd genannt hätte wäre hier nicht von Theater die Rede. Ich habe ja schon erläutert dass ich mit der Beratung bei der Rentenversicherung nicht gerade zufrieden war.
Barbara M.am 30.01.2024 | 09:46
Da haben Sie Recht,- aber denken Sie wirklich dass ich länger Bürgergeld beziehen möchte als unbedingt notwendig?
Barbara M.am 30.01.2024 | 10:01
Vielen Dank für alle sachlichen Antworten! Ich habe einen Termin zur Beratung bei der Rentenversicherung, da das noch eine Weile dauert wollte ich mich einfach vorbereiten. Gerade weil meine letzte Beratung für die Katz war. Als ich mich über die falsche Auskunft beschwert habe hat man mir gesagt dass ich dass ja nicht beweisen könnte. Deshalb meine Anfrage in diesem neutralen Forum. Danke nochmal!
Guter Ratam 30.01.2024 | 11:39
Zitat von Barbara M. anzeigen
Versteifen Sie sich bitte bei der nächsten Beratung nicht auf das Thema "Falschberatung" 2019". Denn erstens werden Sie es nicht beweisen können, dass Sie falsch beraten wurden und 2. haben Sie ja Ihren Willen durchgesetzt und (gegen den Rat des Beraters?) trotzdem eingezahlt. Es sollte also heute nur darum gehen um wieviel sich Ihre Rente durch die Ausgleichszahlung tatsächlich erhöht hat. Und das kann man durch Vergleich der jährlichen Rentenberechnungen (vor und nach der Zahlung) relativ gut darstellen. Ob sich das dann alles im Endeffekt auch gelohnt hat, wissen Sie ohnehin erst dann genau, wenn Sie Ihr Todesdatum kennen. In aller Regel sind sich alle Fachleute hier einig, dass man nur dann in die "Gewinnzone" kommt wenn man die erhöhte Rente auch mindestens 15 Jahre bezieht. So gesehen gibt es durchaus ernst zu nehmende Stimmen, die in diesem Bereich "defensiv" beraten.
Barbara M.am 31.01.2024 | 20:45
Es kommt mir so vor als hätte ich da schlafende Beamte geweckt! Die Falschberatung bezog sich auf das Thema Abfindung. Wieso hat man mich nicht über die Möglichkeit informiert das eine Abfindung direkt in die Rentenkasse einbezahlt werden kann? Obwohl ich ausdrücklich danach gefragt habe wie man damit etwas für die Rente tun kann? Zweitens wurde bezüglich der Rentenminderung eine Zahlung von 50.000€ für eine Rente von 40€ monatlich überschlagen. Was sich als totaler Unsinn herausgestellte hat! Gerne gebe ich zu nicht misstrauische genug gewesen zu sein, das war wirklich blöd von mir. TrauSchauWem! Weiterhin viel Freude und Kurzweil beim Schreiben von unsachlichen Kommentaren die die Welt nicht braucht. Oder wollten Sie mir tatsächlich helfen und ich hab's einfach nicht verstanden weil ich halt blöd bin? Dann Danke für Nichts!
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