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Experten-Antwort

Zahlungsbeginn der TEM

von ef09.07.2021 | 21:16
115 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, noch eine weitere Frage: ich habe im März Teilerwebsminderungsrente benatragt und war im Juni beim Gutachter. Meine Firma hat im April ein Schreiben ausgefüllt und bestätigt, dass ich mit TEM weiter in TZ beschäftigt bleiben kann. Ich warte jeden Tag auf den Bescheid, und auch meine Firma hat schon nachgefragt, da sie auch die Mitarbeiter einplanen müssen und meine mit der TEM bedingten Reduzierung der Arbeitszeit entsprechende Planung bedarf. Ab wann wird denn die TEM bezahlt? Ab dem Zugang von dem Bescheid oder ab Datum von dem Antrag? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ef,

wie Forumsteilnehmer KSC Ihnen schon richtig geschrieben hat, kommt es auf zwei Faktoren an:

- den Leistungsfall, also den Zeitpunkt, ab dem nach Beurteilung der Sozialmediziner Ihre Erwerbsfähigkeit auf weniger als 6 Stunden pro Tag gemindert war, und

- auf die Frage der Befristung:

- unbefristete Rente ab Folgemonat des Leistungsfalls

- befristete Rente ab dem 7. Monat nach dem Leistungsfall

Beides können wir hier im Forum nicht beurteilen, sodass Sie noch etwas Geduld haben müssen, bis Ihnen der Bescheid vorliegt.

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4 Antworten

PeterTam 10.07.2021 | 06:56
Meinst Rückwirkend ab Beginn der Erwerbsminderung. Dieser Beginn wird von den Ärzten der DRV anhand verschiedenster Ärztlicher Unterlagen bestimmt. Aber ob es überhaupt zu einer Erwerbsminderung kommt, steht ja noch in den Sternen.
Schlawickelam 10.07.2021 | 10:40
Ich kann mich da der Aussage von PeterT anschließen. Der Fragebogen, der von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt wurde, betrifft lediglich die Angaben zum Beschäftigugnsverhältnis und lässt keinerlei Rückschlüsse auf die Entscheidung Ihrer beantragten EMR zu. Selbst das so oft als eindeutiger Hinweis auf Gewährung einer EMR geschilderte Abfragen des Einkommens zur Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze lässt keine Rückschlüsse zu. (war in meinem Fall so, beides lag vor und trotzdem wurde die EMR abgelehnt) Also, erst einmal abwarten, bis das Ergebnis vorliegt, vorher müssen Sie und auch Ihr Arbeitgeber noch keine Gedanken über die Personalplanung machen.
KSCam 10.07.2021 | 11:18
Der Rentenbeginn hängt zum einen vom Leistungfall ab, also von dem Datum ab dem Erwerbsminderung vorliegt und zum anderen davon ob es die Rente auf Dauer oder befristet gibt. Da gibt es in Abhängigkeit vom Rentenbeginn mehrere Möglichkeiten. Gewissheit haben Sie und der AG dann wenn der Bescheid da ist. Im Bescheid steht sowohl der Rentenbeginn (wenn es überhaupt Rente gibt) und die zulässigen Verdienstgrenzen. Erst dann können Sie und der AG planen und eventuell den Arbeitsvertrag entsprechend anpaasen. Wenn Sie bereits jetzt nur in Teilzeit arbeiten, ist alles ja kein Problem..... Haben Sie derzeit eine Vollzeitstelle sollte der Arbeitsvertrag erst geändert werden sobald alles bescheidmäßig klar ist, es wäre schon blöd heute die Stundenzahl zu reduzieren und dann gibts vielleicht keine Rente....ob dann der AG zu einer erneuten Erhöhung bereit ist?????
KSC Ergänzungam 10.07.2021 | 11:19
sollte natürlich heißen "in Abhängigkeit vom Rentenantrag"
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