Hallo ef,
wie Forumsteilnehmer KSC Ihnen schon richtig geschrieben hat, kommt es auf zwei Faktoren an:
- den Leistungsfall, also den Zeitpunkt, ab dem nach Beurteilung der Sozialmediziner Ihre Erwerbsfähigkeit auf weniger als 6 Stunden pro Tag gemindert war, und
- auf die Frage der Befristung:
- unbefristete Rente ab Folgemonat des Leistungsfalls
- befristete Rente ab dem 7. Monat nach dem Leistungsfall
Beides können wir hier im Forum nicht beurteilen, sodass Sie noch etwas Geduld haben müssen, bis Ihnen der Bescheid vorliegt.