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Zur Experten-Antwort springenHallo Mathilde,
wie bereits geschrieben wurde, ist bei "Verwendungszweck" anzugeben, für welchen Zweck der überwiesene Geldbetrag verwendet werden soll. Das sind bei Ihnen eben "freiwillige Beiträge für die Zeit vom ... bis ...".
Zu beachten ist, dass eine Beitragszahlung im Voraus nicht möglich ist. Sie können also den Gesamtbetrag für 2022 erst am Jahresende beziehungsweise bis spätestens 31. März 2023 überweisen.
Sie können also momentan die freiwilligen Beiträge für die Zeit ab 1. Januar 2021 bis zum aktuellen Monat überweisen.
Die restlichen Beiträge könnten Sie abbuchen lassen. Dazu bräuchte Ihr Rentenversicherungsträger ein SEPA-Lastschrift-Mandat. Dieses hat die Formularnummer V0005 und kann im Internetauftritt der Rentenversicherung abgerufen und ausgefüllt werden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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