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Experten-Antwort

Zeit bis zur Begutachtung

von Sigi04.05.2014 | 18:17
2112 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Gibt es feste Fristen oder Erfahrungswerte, wie lange es von der Antragsstellung bis zum Termin zur Begutachtung bei EMR dauern kann? Weil ich befürchte, dass es sich evtl. mit den Sommerferien überschneiden könnte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

ob und ggf. wann eine Begutachtung in einem Rentenverfahren stattfindet, ist im Einzelfall sehr unterschiedlich. Die sozialmedizinische Abteilung der Deutschen Rentenversicherung prüft in der Regel zuerst die dem Rentenantrag beigefügten medizinischen Unterlagen und fordert ggf. weitere Befundberichte bei den behandelnden Ärzten an. Sollte dennoch nach Ansicht des ärztlichen Dienstes eine Begutachtung notwendig sein, werden Sie schriftlich zu einem Untersuchungstermin eingeladen. Falls Sie an dem vorgesehenen Tag (urlaubsbedingt)verhindert sein werden, müssen Sie dies auf jeden Fall vorher mitteilen und um Verlegung des Untersuchungstermins bitten. Ansonsten könnte der Rentenantrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.

Sollten Sie Ihren Urlaubszeitraum im Sommer bereits kennen, setzen Sie sich doch einfach mit Ihrem zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung und bitten Sie um Berücksichtigung des Urlaubs bei einer eventuellen Terminvergabe.

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten

Schorscham 04.05.2014 | 19:24
Nein, es gibt keine festen Fristen, da jeder Vorgang anders ist. Mal ist die Sachlage eindeutig, so daß nur aufgrund der vorliegenden Befundberichte entschieden werden kann, und in anderen Fällen sind umfangreiche Überprüfungen nötig. Ich stellte meinen damaligen Rentenantrag bereits in der Reha-Klinik. Danach vergingen 4 Monate, bis mein Rentenantrag (zunächst) abgelehnt wurde. Als ich dann Widerspruch einlegte, wurde relativ schnell ein neues Gutachten erstellt, woraufhin mein Rentenantrag erneut abgelehnt wurde. Im anschließenden Klageverfahren wurden dann, nach insgesamt 2 Jahren, meine Rentenansprüche bestätigt. Mir sind aber auch Fälle aus meinem Bekanntenkreis bekannt, in denen die Renten binnen weniger Wochen bewilligt wurden.
monikap.am 04.05.2014 | 20:19
Hallo,ich hatte im Juni 13 meinen Rentenantraggestellt und war im August zur Begutachtung. Da wurde mein Rentenatrag im Anschluss erst mal abgelehnt. Ich bin dann gleich in Widerspruch gegangen ,gemeinsam mit dem VDK und ich wurde im Januar zu einem erneuten Gutachten geladen.Im März 14 hat mir dann die DRV einen Vergleich angeboten,welchen ich angenommen habe und nun bekomme ich meine volle Erwerbsminderungsrente.M.f.G.
Gabyam 05.05.2014 | 07:58
Ich habe auch unterschiedliche Dinge gehört. Bei mir war es so, dass die EM-Rente in der Reha beantragt wurde. Es hat insgesamt ca. 6 Monate gedauert, weil ich ständig noch Unterlagen nachreichen musste. Dann habe ich aber die EM-Rente bewilligt bekommen. Nach zwei Jahren musste ich die Verlängerung beantragen, was nur eine Woche gedauert hat. LG Gaby
Feliam 05.05.2014 | 11:10
Nein, das bedeutet, dass Sie den Begutachtungstermin verschieben müssten.
Sigiam 05.05.2014 | 10:49
Danke für Ihre Erfahrungswerte. Bedeute dann aber für mich, wenn der Termin in meiner Urlaubszeit sein sollte, dass ich den Urlaub verschieben müsste, oder?
Leseram 05.05.2014 | 12:40
Hallo Sigi, bei meiner Frau Antrag Feb. 2012 und wir sind seit einem Jahr vor Gericht, die DRV interessiert es nicht einmal, das sie zwischenzeitlich noch einen schweren Verkehrsunfall mit Rückenmarkschädigung, anhaltender Darmlähmung und Verknöcherung vom Sultergelenk hat.
Mitleseram 05.05.2014 | 13:09
Zitat von Leser anzeigenausblenden
Hallo Leser, bei dem von Ihnen geschilderten Fall kommt es ganz darauf an, worauf ihre Klage abzielt. Wenn Sie eine richterliche Entscheidung über ihren ursprünglichen (abgelehnten) Rentenantrag anstreben, dann ist es in der Tat leider so, dass spätere Verschlechterungen zunächst ignoriert werden müssen. Wenn Sie hingegen auch mit einem späteren Rentenbeginn einverstanden wären, kann sowohl der Rentenversicherungsträger als auch das zuständige Sozialgericht die erst später eingetretene Verschlechterung würdigen. Sollte ab diesem Zeitpunkt eine Erwerbsminderung eingetreten sein UND die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen weiterhin vorliegen, dann besteht im Wege eines Vergleichsangebotes jederzeit die Möglichkeit, den Rechtsstreit abzukürzen oder sofort zu beenden. Solange Sie jedoch auf den ursprünglichen Rentenbeginn verharren, müssen Sie sich bis zur entsprechenden richterlichen Entscheidung gedulden.
Leseram 05.05.2014 | 13:43
Zitat von Mitleser anzeigenausblenden
Danke Mitleser, die Ablehnung des Widerspruches erfolgte ausdrücklich nach Einreichung der Unfallfolgen, allerdings war das Lesitungsvermögen bereits vorher auf leichte Arbeiten mit sämtlichen negativen Leistungsmerkmalen eingeschränkt. Allerdings ist man bei der DRV der Meinung, das diese Einschränkungen die vorher schon bestanden haben auf orthopädischen, neurologischen, HNO und internistischen Gebiet nicht gereicht hätten das Leistungsvermögen auf unter 6 Stunden zu reduzieren. Auch der Hinweis auf eine Summierung von aussergewöhlichen Leistungseinschränkungen war dort relativ egal! Es war ja nicht dauerhaft genug, da es zum Antragszeitpunkt ja erst 3 Jahre vorhanden war.
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