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Experten-Antwort

Zeit zwischen Abitur und Ausbildung

von Cat17.04.2016 | 19:18
1028 Ansichten
3 Antworten

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Hallo! Vermutlich für die Experten hier eine einfach Frage: Nach Anforderung des Versicherungsverlaufs ist die Zeit zwischen Abitur und Ausbildung (ca. 1,5 Monate) "ungeklärt". Was muss ich evl. bei meinem Antrag auf Erwerbsminderungsrente beachten? Danke und Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cat,

sofern bereits die Schulausbildung und die darauffolgende Ausbildung im Versicherungsverlauf entsprechend gekennzeichnet sind, würde die Sachbearbeitung die dazwischenliegende Lücke bei der nächsten Antragstellung selbst als Überbrückungszeit kennzeichnen.

Da Sie aber einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen möchten, sollten Sie so wie von vbc vorgeschlagen verfahren.

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2 Antworten

vbcam 17.04.2016 | 21:15
Sofern die Lücke einen vollen Kalendermonat umfasst, handelt es sich dabei um eine Übergangszeit. Ein kurzer Hinweis im Rentenantrag genügt. Sollte allerdings von der Sachbearbeitung selbst erkannt werden. Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderung stellen und das die einzige Lücke ist, dann empfehle ich im Punkt 8.1 die Frage nach der ANRECHNUNGSZEIT zu bejahen; dahinter "Überbrückungszeit im Monat/Jahr" ergänzen und den "V410" durchstreichen. Grundsätzlich empfiehlt es sich aber bei Erwerbsminderungsrente zur Antragsstellung eine Beratungsstelle/Versicherungsamt aufzusuchen.
Catam 17.04.2016 | 21:36
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Ja, Das war die einige "Lücke" Leider ist ein solcher Beratungstermin erst im Juni möglich :-( daher musste ich mich leider selbst durch den Antrag kämpfen.
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