Hallo Cat,
sofern bereits die Schulausbildung und die darauffolgende Ausbildung im Versicherungsverlauf entsprechend gekennzeichnet sind, würde die Sachbearbeitung die dazwischenliegende Lücke bei der nächsten Antragstellung selbst als Überbrückungszeit kennzeichnen.
Da Sie aber einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen möchten, sollten Sie so wie von vbc vorgeschlagen verfahren.