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Zeit zwischen Ausbildungsende und Studiumbeginn

von Fabian15.05.2018 | 18:07
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6 Antworten

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Hallo. Am 31.07. werde ich meine Ausbildung beenden und im Anschluss daran studieren. Das Studium beginnt am 01.10. Den Juli und August hätte ich gerne frei, um ein wenig Urlaub zu machen und mich zu erholen. Zudem möchte ich Mitte September an meiner Uni einen Mathe Vorkurs belegen. Kommt es durch die zwei "arbeitslosen" Monate zu Problemen bzgl. der Rente? Muss ich mich bei der Agentur für Arbeit (oder woanders) arbeitslos melden? LG Fabian

6 Antworten

so im Vertrauen unter unsam 15.05.2018 | 18:49
wie wäre es, wenn Sie freiwillig selbst Beiträge bezahlen würden ? Mit Sicherheit finanziert der Staat die Gemeinschaft auch Ihr Studium. ? Urlaub wohl im Ausland, bei Arbeits-losigkeit, dem Arbeitsamt melden und genehmigen lassen. Fehlanzeige. Aber Arbeitslosengeld für den Urlaub abziehen. Da geht das Studium wohl bis 30 Jahre und mehr. Dann von der Waisenrente bis 27 Jahre in den Beamtenmodus und die Pension mit 55 J ist kostenlos im Sack. Menschen werden im System mit 45 Versicherungsjahren und Arbeit dadurch geprellt ? Reife Leistung Kompliment.
W*lfgangam 15.05.2018 | 20:00
Zitat von so im Vertrauen unter uns anzeigenausblenden
...von Waisenrente ist nicht die Rede, sondern lediglich von eigenen Versicherungszeiten! Bisher stehen da nur Anrechnungszeiten/schulische Ausbildungen auf dem Plan mit Null Wert. Diese Lücke von 2 Monaten kann natürlich mit einer Arbeitslosenmeldung (als weitere nur Anrechnungszeit = auch nix wert) überbrückt werden ...und so langsam robbt man sich auf die Wartezeit/Mindestversicherungszeit von 35 Jahren zu - wenn er denn dem System der DRV durch versicherungspflichtige Beschäftigung treu bleiben sollte. Nun, bis dann mal 70 wäre viel Zeit, die lausigen 35 Jahre auch so zusammen zu bekommen. Im Extremfall kann hier die Füllung mit 2 freiwilligen Mindestbeiträgen (83,70 EUR/Monat) mal einen Rentenanspruch auf die Erwerbsminderungsrente nach (beendetem/abgebrochenem) Ausbildungsende absichern/vorzeitige Wartezeiterfüllung, rein hypothetisch ...wenn Fabian die 170 EUR übrig hat, buttert er das ins Rentenkonto vorsorglich rein/wählt auch gleich den Höchstbeitrag von 2 x 1209 EUR und hat das Optimum für mögliche Szenarien mit 0,0001 % Wahrscheinlichkeit erreicht. Gruß w.
W*lfgangam 15.05.2018 | 20:13
Korrektur: die 2 freiwilligen Beiträge sind natürlich für die vorzeitige Wartezeiterfüllung nutzlos ;-) aber für die Rentenhöhe als Höchstbeitrag durchaus fördernd ;-) Gruß w.
Nur noch intelligente Abzockeram 16.05.2018 | 07:52
zwischen den Semestern greift sich unsere zukünftige Elite Ihr Urlaubsgeld mit Arbeitslosigkeit vom Staat den Bürgern ab, welche zu 45 Versicherungs und Berufsjahren verdonnert werden. Offenbar ist der ordinäre Arbeitnehmer der nützliche Idiot, der arbeitet, während der Andere das System benützt. Unsere Verwaltungen sind schlicht unfähig geworden. Mir war nicht bewusst, das es Halbwaisen oder Vollwaisen gibt welche mit Studium bis zum 27 Lebensjahr vom Staat gepäppelt werden. Nicht bis zur Volljährigkeit 18 Jahre. Unglaubliches pervertiertes System Gruss
-am 16.05.2018 | 08:21
Hallo Fabian, Fragen bezüglich Arbeitslosigkeit klären Sie bitte mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Sollte sich herausstellen, dass Sie kein Arbeitslosengeld erhalten, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Mindestbeitrag liegt bei monatlich 83,70 Euro, der Höchstbeitrag bei monatlich 1209 Euro. Inwieweit sich eine Lücke von 2 Monaten in Ihrem Versicherungsverlauf negativ auf eine spätere Rentenzahlung auswirkt, hängt unter anderem vom weiteren beruflichen Werdegang und vom Beginn der Rente ab.
Klausam 16.05.2018 | 10:22
Hallo Fabian Wenn du in deiner Ausbildung (gewerblich) Arbeitslosenversicherung bezahlt hast, bekommst du für die zwei Monate sicher Arbeitslosengeld. Du mußt dich dazu rechtzeitig arbeitslos melden. Für die zwei Monate in (ALG 1) wird dir vom Arbeitsamt Rentenversicherung bezahlt. Also keine Nachteile in der Rente, Grüsse
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