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Experten-Antwort

Zeit zwischen Schulabschluss und anerkannter Übergangszeit

von Sumpfmaus05.05.2015 | 11:53
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5 Antworten

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Hallo, in meinem Versicherungsverlauf bestehen teilweise Zeiten wie folgt: 24.01.06 - 21.06.06 (17. Geburtstag bis Abschluss von laufender Fachschulausbildung) 01.07.06 - 31.07.06 (Übergangszeit) 01.08.06 - 31.07.08. (Fachschulausbildung) Muss/Kann ich für die Zeit zwischen dem 21.06.06 und dem 01.07.06 einen Nachweis einreichen, damit diese Zeit auch als Übergangszeit gewertet wird? Bzw. müsste die Übergangszeit nicht korrekterweise 22.06.06 - 31.07.06 heißen? Von dieser Art "Zeitlücke" habe ich vier Stück in meinem Versicherungsverlauf. Zweimal handelt es sich um 9 Tage und zweimal um 27 Tage. Vielen Dank für Ihre Hilfe und liebe Grüße!

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sumpfmaus,

wir empfehlen Ihnen, sich bezüglich der Übergangszeiten an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu wenden. Dort kann genau geprüft werden, ob alle Übergangszeiten korrekt erfasst sind und ggf. die Speicherung weiterer Zeiten in die Wege geleitet werden.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird immer nur dann berücksichtigt, wenn im gleichen Monat keine andere rentenrechtliche Zeit vorgemerkt wurde. Folglich wurde die Zeit vom 01.07.2006 bis 31.07.2006 korrekt berücksichtigt und die Zeit vom 01.08.2008 bis 27.08.2008 richtiger Weise nicht als Übergangszeit angerechnet.

2010 fehlt allerdings der Monat 8/2010. Sie schreiben, dass Sie in dieser Zeit ausbildungssuchend gemeldet waren. Wenn die Ausbildungssuche nachgewiesen war, haben Sie eventuell eine Anrechnungszeit wegen Ausbildungssuche im Versicherungskonto. Dann wäre der Monat 8/2010 mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt. Wenn dies nicht so ist, sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und die Berücksichtigung des Monats 8/2010 geltend machen.

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3 Antworten

****am 05.05.2015 | 12:09
Hier müssen keine Nachweise eingereicht werden, da die Zeiten bereits indirekt berücksichtigt wurden.Da das Abschlusszeugnis zum 21.06. datiert ist, ist das Ende der Schulausbildung der 21.06.2006 der Monat 6 wurde als Anrechnungszeit berücksichtigt.Die Übergangszeit fängt im Folgemonat hier 07/2006 an und wurde ebenso berücksichtigt. Also alles gut und kein Handlungsbedarf.
Sumpfmausam 05.05.2015 | 12:43
Super, vielen Dank! Damit kann ich meine zwei "9-Tage-Lücken" auf jeden Fall abhaken. Zu den zwei größeren Lücken möchte ich vorsichtshalber doch nochmal fragen. Gilt das Gesagte wirklich auch hierfür? Lücke 1: 01.08.06 - 31.07.08 (Fachschulausbildung) 28.08.08 - 31.12.08 (Schulausbildung) Ist der ganze Anfang vom August damit auch schon indirekt abgedeckt, weil die zweite Schule erst Ende August begann? Lücke 2: 01.01.09 - 21.06.10 (Schulausbildung) 01.07.10 - 31.07.10 (Übergangszeit) 01.09.10 - 31.12.10 (berufliche Ausbildung) Die Lücke von der ersten zur zweiten Zeile ist nun ja klar. Allerdings fehlt in der Übergangszeit der gesamte August. Dieser müsste doch auch aufgeführt werden, Wenn ich am 21.06.10 meinen Schulabschluss gemacht habe und am 01.09.10 meine Ausbildung anfing. Dazu ist allerdings zu sagen: Den Vertrag für meine Ausbildung habe ich Mitte August bekommen/unterschrieben, davor war ich Ausbildungssuchend (ob ich damit auch offiziell beim Amt gemeldet war, weiß ich gerade gar nicht). Ich habe auch schon im August in dem Ausbildungsbetrieb gearbeitet allerdings lief das unter "Probearbeit" die wurde auch nicht vergütet oder irgendwie vertraglich festgehalten. Wir hatten den Vertrag auf den 01.09.10 gesetzt, damit es zeitlich sauberer ist. Ich wusste also im August schon, dass meine Ausbildung im September beginnt und war zudem Zeitpunkt sogar schon in dem Betrieb tätig. Daher denke ich, sollte dieser Monat doch sicher auch als Übergangszeit aufgeführt werden, oder?
W*lfgangam 05.05.2015 | 23:28
...ich empfehle mal, den Sachverhalt _genau_ zu sondieren (präziser geht's ja kaum) und die 'Lücken' rentenrechtlich online mit Antwort umzusetzen - andernfalls fragen Sie/Experte/in Ihren Ausbilder und hören zu, wie solche Fragen rechtlich umzusetzen sind: https://www.youtube.com/watch?v=-8AHC0DwFME ;-) okay ...war heute wieder mal die Grundausbildung am Online-Ruder, da fallen so einige durchs Raster – 'beschämend', was hier 'abgeliefert' worden ist! Gruß w.
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