Eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wird immer nur dann berücksichtigt, wenn im gleichen Monat keine andere rentenrechtliche Zeit vorgemerkt wurde. Folglich wurde die Zeit vom 01.07.2006 bis 31.07.2006 korrekt berücksichtigt und die Zeit vom 01.08.2008 bis 27.08.2008 richtiger Weise nicht als Übergangszeit angerechnet.
2010 fehlt allerdings der Monat 8/2010. Sie schreiben, dass Sie in dieser Zeit ausbildungssuchend gemeldet waren. Wenn die Ausbildungssuche nachgewiesen war, haben Sie eventuell eine Anrechnungszeit wegen Ausbildungssuche im Versicherungskonto. Dann wäre der Monat 8/2010 mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt. Wenn dies nicht so ist, sollten Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden und die Berücksichtigung des Monats 8/2010 geltend machen.