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Experten-Antwort

Zeitaufwand für Ausbildung/ Beschäftigung berechnen

von Tina18.11.2019 | 12:10
224 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe zwei Fragen: Erstens, rechne ich zu dem zeitlichen Aufwand für die Beschäftigung die Zeit zur und von der Arbeit gleich dazu oder gebe ich nur die tatsächlichen Wochenstunden an? Sprich bei einer 40 Std.Woche und täglich insgesamt 2 h Fahrzeit trage ich dann 40 oder 50 Std./Wo ein? Zweitens: Wenn ich für die Jahre 1996 bis 1999 den Zeitaufwand für Beschäftigung angeben soll, aber leider (zumindest bis jetzt...) keine Unterlagen mehr habe/finde, was mache ich dann? Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.11.2019 | 18:07

Hallo Tina,

den bisherigen Ausführungen ist nicht mehr viel hinzuzufügen. Letztlich müssen die Angaben plausibel sein. Gelingt das durch Nachweise - umso besser. Liegen diese nicht (mehr) vor, sind möglichst differenzierte Angaben zur zeitlichen Zuordnung und zum Sachverhalt (z.B. Wegezeit und Arbeitszeit getrennt angeben) hilfreich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W°lfgangam 18.11.2019 | 21:59
Hallo Tina, nach 'gewissenhafter' und rückschauender Betrachtung werden Sie sehr schnell 'grob' einschätzen können, wie die Zeitwerte damals gewesen sind. Die DRV verlangt keinen _Nachweis_ dafür ...sofern Ihre Einschätzung plausible ist. Die hier von Ihnen aufgeworfene Frage dürfte wohl im Zusammenhang mit einer parallelen Ausbildungszeit stehen (etwa Studium? ...gar als Abend-/Fern- oder Parallelvollzeitstudium?) seitens der DRV mit speziellem Fragebogen an Sie entstanden sein?! Sofern es nur um Arbeit in den Semesterferien geht, tragen Sie diesen Zeitaufwand aus der Beschäftigungszeit und daneben auch den 'vollen' Ausbildungszeitumfang in dem sonst üblichen Rahmen/der außerhalb der Semesterferien liegt, in den 'überschneidenden' Zeiten ein. Im Endeffekt für Ihr Rentenkonto/Höhe der Rente, bedeutungslos, wenn Sie da in Vollzeit beschäftigt waren - bzw. der Beschäftigungsaufwand (=Arbeitszeit + Wegezeit) höher war, als der Zeitaufwand für eine parallele Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit kann dann eh nicht zusätzlich angerechnet werden ...würde bei Anrechnung vermutlich sowieso hinter den bereits erzielten Entgelten aus Beschäftigung untern Tisch fallen. Im Detail befragen Sie bitte ihre örtliche Beratungsstelle ...die Ihnen auch beim Ausfüllen dieses Fragebogens behilflich ist, und auch die Hintergründe dieser Nachfrage beantworten kann. Gruß w.
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