Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Michel,
aufgrund der Tatsache, dass die Zeiten im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind, können wir erkennen, dass der Zeitraum durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger geprüft worden ist.
Zeiten der beruflichen Ausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten und können über die Gesamtleistungsbewertung einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten. Zuerst werden die Entgeltpunkte aufgrund des Arbeitsverdienstes innerhalb der beruflichen Ausbildungszeit ermittelt.
Als weiterer Schritt wird eine Gesamtleistungsbewertung durchgeführt. Sofern die Entgeltpunkte innerhalb der beruflichen Ausbildungszeit den Gesamtleistungswert nicht erreichen, erhalten Sie den Wert aus der Gesamtleistungsbewertung, maximal jedoch 0,0625 Entgeltpunkte.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.