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Experten-Antwort

Zeiten 14. bis 18. Lebensjahr

von Michel28.01.2011 | 08:48
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9 Antworten

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Für einen Bekannten möchte ich anfragen wie Zeiten zwischen dem 14. Und 18. Lebensjahr bei Geburtsjahr 1952 gerechnet werden. Mein Bekannter konnte damals aus finanziellen Gründen der Eltern keine Lehre machen und es gab so etwas wie Anlernzeiten mit Besuch der Berufsschule. Diese Zeiten sind im Rentenverlauf mit Berufsausbildung gekennzeichnet.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2011 | 12:02

Hallo Michel,

aufgrund der Tatsache, dass die Zeiten im Versicherungsverlauf als berufliche Ausbildung gekennzeichnet sind, können wir erkennen, dass der Zeitraum durch den gesetzlichen Rentenversicherungsträger geprüft worden ist.

Zeiten der beruflichen Ausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten und können über die Gesamtleistungsbewertung einen Zuschlag an Entgeltpunkten erhalten. Zuerst werden die Entgeltpunkte aufgrund des Arbeitsverdienstes innerhalb der beruflichen Ausbildungszeit ermittelt.

Als weiterer Schritt wird eine Gesamtleistungsbewertung durchgeführt. Sofern die Entgeltpunkte innerhalb der beruflichen Ausbildungszeit den Gesamtleistungswert nicht erreichen, erhalten Sie den Wert aus der Gesamtleistungsbewertung, maximal jedoch 0,0625 Entgeltpunkte.

8 Antworten

RFn am 28.01.2011 | 13:34
Für Pflichtbeitragszeiten aus einer abhängigen Beschäftigung bestehen keine altersabhängigen besonderheiten. Eine nachgewiesene Anlernzeit wird wie eine Berufsausbildung gewertet und ist also bereits als solche gekennzeichnet worden. Abgesehen davon werden generell die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen wie Zeiten der Berufsausbildung bewertet. Einzelheiten zur Bewertung sind in den Anlagen 2 bis 4 der Rentenauskunft, die Ihr Bekannter nach seinem Geburtsjahrgang bereits erhalten haben müsste, enthalten.
Michelam 28.01.2011 | 14:00
Spielt es dabei keine Rolle, ob er in dieser Zeit mehr verdient hat? Beiträge wurden ja vom Verdienst berechnet und dieser war bedeutend höher als die eines Lehrlinges. Gerne hätte mein Bekannter zur damaligen Zeit ein Gymnasium aufgesucht oder eine Ausbildung gemacht aber er kam aus einer armen kinderreichen Familie und musste ab dem 14 Lebensjahr zu den Kosten beitragen.
RFn am 28.01.2011 | 15:08
Kalendermonate mit Zeiten einer beruflichen Ausbildung erhalten mindestens 0,0833 Entgeltpunkte. Hierbei gelten die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für Zeiten einer versicherten Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres stets als Zeiten einer beruflichen Ausbildung. Ergibt der tatsächliche Verdienst Entgeltpunkte, die über den 0,0833 EP liegen, dann gelten natürlich die tatsächlich erworbenen höheren EP. Die gewerteten EP sind in der Anlage 3 der Rentenauskunft ersichtlich.
Michelam 28.01.2011 | 15:49
Danke dann stimmt aber etwas nicht. Bei ihm stehen 0,4194 Punkte Pflichtbeiträge berufliche Ausbildung.
RFn am 28.01.2011 | 18:22
Ich möchte wetten, das stimmt doch, aber weitere Antworten können hier ohne Zugriff auf das Versicherungskonto bzw. Einsicht in die Akte nicht gegeben werden. Dazu müsste Ihr Bekannter in einer Auskunfts- und Beratungsstelle vorsprechen.
RFn am 28.01.2011 | 20:14
Hallo Zelda, Sie haben natürlich Recht. Ich wollte mich sehr kurz ausdrücken und bin daher unverständlich geworden. Die Bewertung mit den 0,0833 EP ist in der Anlage 4 dargestellt, in der Anlage 3 sind andere Zahlen. Aber um den rechtlichen Sachverhalt ausfürlich darzustellen, würde hier ein sehr langer Text entstehen, den ein Laie auch mit seiner Rentenauskunft in der Hand mit seinen individuellen Versicherungsdaten nur sehr schwer nachvollziehen kann. Und mit wenigen Worten etwas zufriedenstellend erklären, was ein Sozialfacharbeiterlehrling in mehren Wochen oder Monaten gelehrt wird, ist eben nicht einfach. Ein schönes Wochenende an Alle RFn
Petraam 10.02.2011 | 18:44
Hallo , ich verstehe nun garnichts mehr , mir hat man bei der Rentenversicherung gesagt , alles vor dem 17. Lebensjahr wird nicht anerkannt . Ich habe leider meine Berufsausbildung ( Berufsfachschule ) vom 14. - bis 17. Lebensjahr gemacht - und nichts wird anerkannt . Acht Tage vor meinem 17. Geburtstag hatte ich schon eine Arbeitsstelle. Danke für die Antworten
zeldaam 28.01.2011 | 19:34
Zitat von RFn anzeigen
Hallo RFn, Ihrer Aussage kann ich so nicht zustimmen. Sie haben den § 71 SGB VI zitiert, hierin wird jedoch nur geregelt, wie Zeiten einer beruflichen Ausbildung für die Bestimmung die so genannte Gesamtleistungsbewertung zu bestimmen und zu bewerten sind. Keine Aussage wird jedoch zur Bewertung der Berufsausbildungszeiten selbst dort getroffen. Dieser Gesamtleistungswert wird benötigt um beitragsfreie Zeiten (z.B. Zeiten einer Fachschulausbildung) oder auch beitragsgeminderte Zeiten (z.B. Zeiten einer Berufsausbildung) zu bewerten Für die Bewertung der Zeiten einer Berufsausbildung gilt folgendes: 1. Es werden seit dem 01.01.2005 nur noch Zeiten einer echten beruflichen Ausbildung entsprechend bewertet. Zitat aus dem RH der DRV Bund zu § 54 SGB VI: „Zeiten einer Berufsausbildung sind nach der Streichung der Sätze 3 und 4 im Absatz 3 der Vorschrift ab 01.01.2005 auf die Zeiten einer tatsächlichen Berufsausbildung konzentriert.“ 2. Die Zeiten der echten beruflichen Ausbildung werden nur noch mit dem auf 75 Prozent begrenzten Gesamtleistungswert, jedoch mit max. 0,0625 EP bewertet. Diese Bewertung ist auf 36 Kalendermonate begrenzt. Es können aber auch weniger Monate sein, wenn entweder die Ausbildung kürzer war oder Zeiten einer Fachschulausbildung ebenfalls zu bewerten sind. Auch hier ein Zitat aus dem RH der DRV Bund zu § 74 SGB VI: „Zeiten der beruflichen Ausbildung sind mit einem auf 75 Prozent begrenzten Gesamtleistungswert zu bewerten. Der so begrenzte Gesamtleistungswert darf für einen Kalendermonat 0,0625 Entgeltpunkte und damit den Wert von 75 Prozent des Durchschnittsentgelts nicht übersteigen.“ (Nach Ihrer Berechnung würde ein Kalenderjahr Berufsausbildung fantastische 0,9996 Entgeltpunkte bringen- also quasi fast einen Durchschnittsverdienst. Nach meiner Erinnerung wurde die Berufsausbildung zu „besten Zeiten“ jedoch mit 0,75 EP bewertet (vor 1997).) Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass der Bekannte mal eine Auskunfts- und Beratungsstelle aufsuchen sollte, damit dies konkret am Versicherungskonto geklärt wird. MfG zelda
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