Ob es sich um einen vollen Kalendermonat oder um einen Teilweisen handelt, ist nicht relevant. Die Höhe schon, da Sie entscheidend ist, für die spätere Rentenhöhe. Je höher das Entgelt, desto höher ist nachher auch die Rente.
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Ob es sich um einen vollen Kalendermonat oder um einen Teilweisen handelt, ist nicht relevant. Die Höhe schon, da Sie entscheidend ist, für die spätere Rentenhöhe. Je höher das Entgelt, desto höher ist nachher auch die Rente.
Die Speicherung eines vollen Kalendermonats ist für den Versicherten grundsätzlich vorteilhafter, da die Ausbildungsvergütung in der Regel, so wie in Ihrem Klausurfall, geringer ist, wie der spätere Lohn. Zwar gilt rentenrechtlich auch hier das Monatsprinzip und im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung gilt der ganze Monat Mai als beitragsgeminderte Zeit. Da aber ab Ende der beruflichen Ausbildung das (höhere) Entgelt des Folgezeitraumes für die Zeit bis zum Ende des Ausbildungsmonats (hier: Mai) diesem anteilig als Beitragszeit zuzurechnen ist, ändert sich zwar nicht die Bewertung der Ausbildungsmonate, aber die Entgeltpunkte als Beitragszeit, die hiervon abzuziehen sind fallen höher aus und führen daher zu geringeren zusätzlichen Entgeltpunkten.
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