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Experten-Antwort

Zeiten der Kindererziehung

von fragmalnach19.10.2014 | 12:57
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9 Antworten

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hallo zusammen, ich muss doch mal was fragen. Bei Frauen die nicht in die DRV eingezahlt haben aber 5 Kinder vor 1992 bekommen haben und jetzt einen Rentenantrag stellen haben ja Anspruch auf die EP und bekommen Rente. Ich hingegen habe 521 Monate bis ende 2014 zusammen. Ich habe 2 Kinder vor 1992 bekommen. Könnte ich Anfang 2015 schon in die Rente gehen oder gibt es die EP und nicht noch mal 2 Jahre dazu. Vielen Dank für Ihre Antwort

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.10.2014 | 07:48

Hallo fragmalnach,

da Sie noch keine Rente beziehen, bekommen Sie für die vor 1992 geborenen Kinder keine Zuschlagsentgeltpunkte (§ 307 d SGB VI), sondern die Pflichtbeitragsmonate für Zeiten der Kindererziehungszeiten werden von 12 Monaten auf 24 Monate verdoppelt.

Damit erhöhen sich in der Regel aber nicht die Wartezeitmonate für eine Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) oder für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre):

Neben den bisherigen 12 Monaten Kindererziehungszeiten wurden in Ihrem Versicherungskonto nämlich auch schon Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) gespeichert. Diese Berücksichtigungszeiten zählen auch bei den o.g. Wartezeiten mit, so dass sich die Gesamtzahl der rentenrechtlichen Zeiten durch die Verdoppelung der Kindererziehungszeiten nicht verändert.

Am besten fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an.

8 Antworten

fragmalnacham 19.10.2014 | 15:29
ja, habe ich vergessen bin schon über 60 nein ich bin 1950 geboren Gruß
Jonasam 19.10.2014 | 14:13
Wann sind Sie geboren?
Versichertenberateram 19.10.2014 | 17:04
Ohne Ihren Versicherungsverlauf zu kennen, wird es mit einer Antwort schwer werden. Aber wahrscheinlich werden Sie nur 2 Entgeltpunkte dazu bekommen und keine 2 weiteren Jahre ( 24 Monate ) für die Wartezeit. Sie gehören aber noch zu den Glücklichen die Altersrente für Frauen mit 65 in Anspruch nehmen können und das ohne Abschläge. In welchem Monat sind Sie geboren? Ab dem Folgemonat können Sie in Rente.
fragmalnacham 19.10.2014 | 17:21
vielen Dank für Ihre Antwort dann könnte ich wenn ich die Rente für Frauen bekommen kann, ich bin im September geboren, ja im Oktober 2015 schon in die Rente gehen ? Wenn dann keine Abschläge anfallen wäre das toll. Das kriege ich dann auch noch hin. Vielen Dank und Grüße
KSCam 19.10.2014 | 19:45
Fordern Sie doch eine Rentenauskunft- da steht drin, welche Rentenart, wann mit welchem Abschlag möglich ist. Die Frauen AR ist bei Jg 50 mit 65 abschlagsfrei, die RegelAR wäre es mit 65+4, ebenso die AR für langjährig Versicherte. Die AR für besonders langjährig Versicherte scheitert möglicherweise an den 45 Jahren = 540 Monaten. Eine AR für Schwerbehinderte (falls 50%) wäre sofort abschlagsfrei. Mit Abschlägen ist die AR für Frauen und die für langjährig Versicherte jederzeit möglich. Alternative zur Rentenauskunft + nachlesen wäre ein Gespräch bei der nächsten DRV Beratungsstelle.
fragmalnacham 19.10.2014 | 20:10
Hallo KSC, mir ging es um die 24 Monate für die Kinder hier weis ich nicht ob die noch dazu gerechnet werden dann hätte ich 545 Monate und könnte Anfang 2015 in Rente gehen statt Oktober. Dann ginge die Rente für besonders langjährig Versicherte. Gruß
Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 19.10.2014 | 21:30
Es wurde ja schon festgestellt, mit Vollendung des 65 Lebensjahres können Sie nach geltendem Recht in Rente gehen. Für jeden Monat früher sind es 0,3% Abschlag je Monat. Bin sicher, die notwendigen 121 Monate ab dem 40. LJ sind erbracht. Meine aber, auf die 521 vorhandenen Beiträge KEZ zu addieren ist für Altersrente für Frauen nicht zulässig. Bin aber sicher, die finanzielle Auswirkung für die 2 Geburten steigt durch die Mütter- rente von ( 28,61 x 2 Euro 57,22 ) 57,22 auf 114,44 Brutto monatlich., für Sie erfreulich, für die Rentenkasse schädlich. Wüste keine Gründe, die dagegen sprechen. Aber Vorsicht, bin kein Rentenberater, meine aber die Antwort ist ohne Einzelheiten nicht schwer. MfG. MfG.
W*lfgangam 20.10.2014 | 21:34
Hallo fragmalnach, vereinfacht gesagt wird jetzt das 2. Jahr Kindererziehung statt als 'Berücksichtigungszeit' nun als 'Pflichtbeitragszeit' ins Rentenkonto eingebaut. Da aber schon die komplette Erziehungszeit bis 10 zu den 45 Jahren zählte, ändert sich an den 521 Monaten nichts - das 2. Jahr kann nicht plötzlich 'doppelt' zählen/es war in den 45 Jahren schon immer drin, jetzt unter 'neuem' Namen – 10 Jahre bleiben 10 und werden nicht zu 11 ...es erhöht lediglich die Rente. Gruß w.
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