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Experten-Antwort

Zeiten für die Grundrente

von WarumNicht20.05.2021 | 14:43
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im www gefunden : Zeiten des Bezugs der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I beziehungsweise Arbeitslosenhilfe zählen allerdings nicht als Grundrentenzeiten. Auch nicht wenn beim Bezug von Arbeitlosengeld Abzüge f. d. Rentenversicherung vorgenommen wurden. Denn : Die Rentenansprüche steigen auch während der Arbeitslosigkeit, weil die Arbeitsagentur für Sie Beiträge in die Rentenversicherung einzahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User WarumNicht,

die Grundrente ist keine neue Rentenart. Es handelt sich hier um einen Zuschlag zur Rente. Der Gesetzgeber möchte mit diesem Zuschlag die Arbeitnehmer und -innen für Ihre lange Arbeitszeit belohnen, die mehr als 33 Jahre gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben. Hier zählen insbesondere die Friseure und Friseurinnen dazu.

Für die eigentliche Rente zählen die Beiträge aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I dazu.

Weitere Ausführungen sind nicht zu machen, da dieses Forum keine Plattform für politische Diskussionen ist, sondern Fragen zum Thema Rentenversicherung beantwortet werden sollen.

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8 Antworten

Uiuiuiam 20.05.2021 | 15:03
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Es geht nicht um Beitragszeiten, sondern um Beschäftigungszeiten. Wenn Sie arbeitslos sind, gehen Sie keiner Beschäftigung nach. Richtig, ALG1 Bezug etc zählt nicht für die Grundrentenzeiten. Denn: Die Grundrente ist keine direkte Versicherungsleistung. Wie diese daher ausgestaltet ist, entscheidet allein der Gesetzgeber.
senf-dazuam 20.05.2021 | 15:04
Hier ist nicht der Ort für eine Diskussion darüber. Der Gesetzestext dazu ist halt so und wenn Sie wissen wollen, warum, dann lesen Sie im Gesetzentwurf die Begründung dazu durch oder fragen Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.
DRVam 21.05.2021 | 06:23
Zitat von WarumNicht anzeigen
Danke für Ihre Erläuterungen. Wurde hier aber alles schon durchgekaut. Was wirklich Neues haben Sie also nicht beigetragen. Im Übrigen ist dies kein Diskussionsforum über Sinn und Unsinn politischer Gesetzgebung (obwohl ich Ihnen zu diesem ungerechtem, teuren und komplizierten Gesetz absolut Recht geben muss). Warten wir mal ab, ob es die ersten Verfassungsbeschwerden überhaupt übersteht. Allein schon die Tatsache, dass nur Anspruchsberechtigte einen Bescheid erhalten wird schnell zu Problemen führen. Wie soll denn ein Nichtberechtigter gegen seine Entscheidung vorgehen, wenn er darüber keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhält? Fragen über Fragen!
WarumNichtam 21.05.2021 | 03:43
Das Ganze ist ohnehin kein großer Wurf sondern ehe eine Mogelpackung. Profiteure wie auch schon bei der Mütterrente sind einzig die Frauen mit nachweislichen Erziehungszeiten - Kinder. Folgende Kalendermonaten mit rentenrechtlichen Zeiten zählen nicht zur Wartezeit der 35 Jahre als Grundrentenzeiten über die Neuregelung der §§ 76 g und 244 Absatz 5 SGB VI neue Fassung: Zeiten des Bezugs von ALG-1 (ist nach § 3 SGB VI eine echte Pflichtbeitragszeit), ALG-2 (Hartz-IV bis zum 31.12.2010 echte Pflichtbeitragszeit), Arbeitslosenhilfe, Zeiten der freiwilligen Versicherung, Zurechnungszeiten oder Anrechnungszeiten, wie Hochschulzeiten, Zeiten der Schulausbildung, Fachschulzeiten usw. und Zeiten des Versorgungsausgleichs. Damit zählen viele Rentenzeiten als Grundrentenzeiten für die 35 Jahre nicht dazu. Damit werden viele Menschen in Deutschland bei der Grundrente leer ausgehen. Vor allem Neurentner mit vielen ALG-1 Zeiten werden oftmals die 35 Jahre nicht erreichen.
Klugpuperam 21.05.2021 | 07:04
Ja, es bleibt interessant. Meine Mutter wird knapp die 33 Jahre erfüllt haben. Folge: Anspruch grundsätzlich erfüllt, aber wohl keine Auswirkung. Aber sie hat nach Rentenbeginn noch Zeiten zurückgelegt, die eigentlich Grundrentenzeiten wären. Mit diesen Zeiten wären die 35 Jahre erfüllt. Folge: Zuschlag wäre höher. Wir warten die Mitteilung ab und dann darf sich der Sozialverband kümmern. (Das Kostenrisiko einer Klage ist überschaubar.)
WarumNichtam 21.05.2021 | 16:16
,,,,,,, Hier zählen insbesondere die Friseure und Friseurinnen dazu ,,,,,, Aber ja doch – 89% aller Friseure in Deutschland sind Frauen. Das bevorzugte Klientel der Politik wenn es um die – Mütterrente, Grundrente ( Kindererziehungszeiten ) und sonstige geldwerte Vorteile geht. Man muss sich diese Wählergruppe ja warm halten.
Schadeam 21.05.2021 | 18:04
Diskutieren Sie diesen Mist doch bitte mit Politik oder am Stammtisch oder meinetwegen auch beim Friseur - aber bitte verschonen Sie das Forum mit derart unsinnigen Warum-Fragen. Es ist wie es gesetzlich bestimmt ist..... Warum ist die rote Ampel eigentlich nicht blau?
WarumNichtam 22.05.2021 | 02:04
Ohhh, es gibt Sie - die Blauen Ampeln. In z. B. Japan oder auch ein Modellversuch im Freistaat für Radfahrer. Hoffe ich habe damit eine Wissenslücke bei Ihnen schließen können.
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